T
tom.too
@WilderSueden/@Grundaus
Sollte ich besser hier im Forum anfragen, wie ich denn den Verkehrswert zweier Immobilien zu meinen Gunsten schönrechnen kann? Ernsthaft?! Ich mach mir doch nicht selber ein X für'n U! Ich möchte so objektiv es nur geht einen Wert ermitteln, wohlwissend dass Gutachter immer noch erheblich von mir ermittelten Werten abweichen können. In meiner Situation ist es möglich, dass die andere Partei (mit gegensätzlichen Interessen) meiner Wertermittlung zustimmen könnte und Kosten für zugelassene Sachverständige u.a. gar nicht erst anfallen.
Ich hab keine Ahnung, wenn ich objektiv einen VW ermitteln will, was das damit zu tun haben soll, ob es um Steuern, Banken, Finanzierung, Gütertrennung, Verkauf, etc. geht. Ich danke allen, dass sie sich die Zeit zum lesen und antworten nehmen und möchte das nur ungern ausschweifen lassen.
@nordanney
>>> Vergiss die Anleitungen im Netz. Eine wirklich einfache Formel gibt es nicht.
Zugelassene Sachverständige müssten in einem Gutachten ja auch genauestens angeben, wie sie den VW berechnen. Bei Immo 1 kann ich mir m.E.n. nichts groß aus dem 2008er Gerichtsgutachten herausnehmen, da damals alles unvermietet war und es nur nach Grundstücksgröße und Bausubstanz ging. Mag vielleicht sein, dass der Gutachter das Objekt damals verhältnismäßig niedrig bewertet hat, nun ist es aber so, dass das Objekt Mieteinnahmen generiert und es nun nicht mehr nach der Bausubstanz gehen dürfte, sondern nach Ertrag.
Wenn Sie (nordanney) keine einfache Formel kennen, vielleicht kennt ja ein anderer Forenteilnehmer eine?
Immo 2: Die Empfehlung, nach vergleichbaren Immobilien zu suchen, halte ich für mühsam und besonders fehleranfällig. Andere Immobilien haben immer einen anderen baulichen Zustand/Größe/Energieverbrauch/Nebenkosten, eine andere Lage, andere Bodenwerte, etc.. Wenn mein Bodenwert bspw. 50 €/m² und die Fläche 4.000 m² ist und bei ZVGs finde ich Gutachten mit Bodenwert 250 €/m² und 400m² Fläche, ist das dann das gleiche oder ist dann meiner Immo doch noch 100.000 € mehr zuzurechnen? Wie bewerte ich dann noch die Lage? Ist das nicht teils im Bodenwert schon eingepreist? DAS ist mir zu ungenau.
Für diese Immo habe ich ein älteres seriöses Gutachten. Im wesentlichen hat sich kaum etwas an der Immo geändert. Klar ist die Bausubstanz gealtert, dafür sind Dinge auch erneuert worden. Für mich ist das so, dass man damals richtigerweise eine Restnutzungsdauer von 70 Jahren ansetzte und das heute auch wieder so machen kann. Auch die Lage, die Verkehrsanbindung, Attraktivität der Stadt, etc. hat sich nichts nennenswert geändert. Statt in der Pampa steht die Immo ja nicht plötzlich in einem Berliner Villenviertel. Bei dieser näherungsweisen Berechnungsmethode habe ich im wesentlichen NUR den Faktor Zeit zu berücksichtigen und kann immer noch für "besondere Umstände" was drauf packen oder abziehen, wenn es da was geben sollte...
Ich hab nun bei Statistica einen Hauspreisindex gefunden. Ich hoffe, dass ist o.k., den so anzuhängen. Ein Link ist ja nicht erlaubt. Die Indexbasis ist 2015 mit 100, in 2001 wurde der Hauspreis mit 84,4 definiert, in 2022 mit 162,9. Wenn ich das im Dreisatz so umrechne, dass 84,4 die Basis 100 sein sollen, ergibt sich ein Faktor von 1,93. Ein 2001 mit 100 Tsd. € bewertetes Haus würde heute mit 193 Tsd. € bewertet. Ist das keine sinnvolle Aussage?
Nordanney, ich kann noch nicht nachvollziehen, warum das kein guter Ansatz sein soll? Bei Immo 1 schießen Sie auch einfach nur ins Blaue, dass Sie ganz ohne jegliche weiteren Infos zum Objekt den VW auf das 7-8-fache der Jahresmiete taxieren.
Sollte ich besser hier im Forum anfragen, wie ich denn den Verkehrswert zweier Immobilien zu meinen Gunsten schönrechnen kann? Ernsthaft?! Ich mach mir doch nicht selber ein X für'n U! Ich möchte so objektiv es nur geht einen Wert ermitteln, wohlwissend dass Gutachter immer noch erheblich von mir ermittelten Werten abweichen können. In meiner Situation ist es möglich, dass die andere Partei (mit gegensätzlichen Interessen) meiner Wertermittlung zustimmen könnte und Kosten für zugelassene Sachverständige u.a. gar nicht erst anfallen.
Ich hab keine Ahnung, wenn ich objektiv einen VW ermitteln will, was das damit zu tun haben soll, ob es um Steuern, Banken, Finanzierung, Gütertrennung, Verkauf, etc. geht. Ich danke allen, dass sie sich die Zeit zum lesen und antworten nehmen und möchte das nur ungern ausschweifen lassen.
@nordanney
>>> Vergiss die Anleitungen im Netz. Eine wirklich einfache Formel gibt es nicht.
Zugelassene Sachverständige müssten in einem Gutachten ja auch genauestens angeben, wie sie den VW berechnen. Bei Immo 1 kann ich mir m.E.n. nichts groß aus dem 2008er Gerichtsgutachten herausnehmen, da damals alles unvermietet war und es nur nach Grundstücksgröße und Bausubstanz ging. Mag vielleicht sein, dass der Gutachter das Objekt damals verhältnismäßig niedrig bewertet hat, nun ist es aber so, dass das Objekt Mieteinnahmen generiert und es nun nicht mehr nach der Bausubstanz gehen dürfte, sondern nach Ertrag.
Wenn Sie (nordanney) keine einfache Formel kennen, vielleicht kennt ja ein anderer Forenteilnehmer eine?
Immo 2: Die Empfehlung, nach vergleichbaren Immobilien zu suchen, halte ich für mühsam und besonders fehleranfällig. Andere Immobilien haben immer einen anderen baulichen Zustand/Größe/Energieverbrauch/Nebenkosten, eine andere Lage, andere Bodenwerte, etc.. Wenn mein Bodenwert bspw. 50 €/m² und die Fläche 4.000 m² ist und bei ZVGs finde ich Gutachten mit Bodenwert 250 €/m² und 400m² Fläche, ist das dann das gleiche oder ist dann meiner Immo doch noch 100.000 € mehr zuzurechnen? Wie bewerte ich dann noch die Lage? Ist das nicht teils im Bodenwert schon eingepreist? DAS ist mir zu ungenau.
Für diese Immo habe ich ein älteres seriöses Gutachten. Im wesentlichen hat sich kaum etwas an der Immo geändert. Klar ist die Bausubstanz gealtert, dafür sind Dinge auch erneuert worden. Für mich ist das so, dass man damals richtigerweise eine Restnutzungsdauer von 70 Jahren ansetzte und das heute auch wieder so machen kann. Auch die Lage, die Verkehrsanbindung, Attraktivität der Stadt, etc. hat sich nichts nennenswert geändert. Statt in der Pampa steht die Immo ja nicht plötzlich in einem Berliner Villenviertel. Bei dieser näherungsweisen Berechnungsmethode habe ich im wesentlichen NUR den Faktor Zeit zu berücksichtigen und kann immer noch für "besondere Umstände" was drauf packen oder abziehen, wenn es da was geben sollte...
Ich hab nun bei Statistica einen Hauspreisindex gefunden. Ich hoffe, dass ist o.k., den so anzuhängen. Ein Link ist ja nicht erlaubt. Die Indexbasis ist 2015 mit 100, in 2001 wurde der Hauspreis mit 84,4 definiert, in 2022 mit 162,9. Wenn ich das im Dreisatz so umrechne, dass 84,4 die Basis 100 sein sollen, ergibt sich ein Faktor von 1,93. Ein 2001 mit 100 Tsd. € bewertetes Haus würde heute mit 193 Tsd. € bewertet. Ist das keine sinnvolle Aussage?
Nordanney, ich kann noch nicht nachvollziehen, warum das kein guter Ansatz sein soll? Bei Immo 1 schießen Sie auch einfach nur ins Blaue, dass Sie ganz ohne jegliche weiteren Infos zum Objekt den VW auf das 7-8-fache der Jahresmiete taxieren.
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