Verfüllmaterial / Tiefbauer

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H

Hilaria

Hallo,
und wieder einmal haben wir Ärger mit unserem Erdbauer.
Wie bereits beim Aushub, haben wir den gleichen Erdbauer (von unserem BU). Dieser soll verfüllen und verdichten.
Wir hatten keine Lagermöglichkeit für unseren Aushub und mussten (auf unsere Kosten) abtransportieren und deponieren lassen. Bereits hier lag der Erdbauer > 20% mit seinen Preisen gegenüber der ortsansässigen Konkurrenz. Gerne hätten wir einen anderen Erdbauer mit dem Abtransport und der Deponierung beauftragt, dies kam aber aufgrund nicht eingehaltener Termine nicht zu Stande.

Nun folgt der 2. Teil.
Ursprünglich waren die Kanalarbeiten, das Verfüllen und Verdichten für den vergangenen Montag geplant. Für die Anlieferung des Verfüllmaterial hatten wir einen anderen Erdbauer beauftragt, da diesmal der Erdbauer des BU 130 % !!!! über den Angeboten der anderen Erdbauer liegt.
Und wie sollte es anders sein, am Freitag letzter Woche bekamen wir mitgeteilt, dass aufgrund einer Erkrankung eines Mitarbeiters die Arbeiten nicht durchgeführt werden können.
Wir haben also dem anderen Erdbauer für die Lieferung absagen müssen. Nun ging es die ganze Woche um einen neuen Termin und plötzlich kann der vorgeschriebene Erdbauer nur noch, wenn der Lieferant Urlaub hat, nämlich in 3 !! Wochen. *nachtigallickhördirtrapsen*.
Wir sind sehr verärgert über das Vorgehen und sind der Meinung, dass man uns "zwingen" will, das Material von diesem vorgeschriebenen Erdbauer zu kaufen. Gerne hätte der Rohbauer (auch vom BU vorgegeben) die Arbeiten übernommen, allerdings verweigert das das BU ...

Wir halten das Angebot des Erdbauers nicht nur für unseriös, nein, wir halten es gar schon für sittenwidrig, denn hier nutzt man unsere Situation gezielt aus. (§ 138 Baugesetzbuch Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher)


Nun möchten wir gerne Meinungen hören, wie wir uns am besten verhalten bzw. einen Tipp, wie wir ohne großen Stress uns hier doch noch gütig einigen können.

Hat jemand eine Idee?

Danke
Hilaria
 
B

Bauexperte

Hallo,

...
Nun möchten wir gerne Meinungen hören, wie wir uns am besten verhalten bzw. einen Tipp, wie wir ohne großen Stress uns hier doch noch gütig einigen können.
Die Erdarbeiten, welche Du beschreibst, sind in keinem Werkvertrag zum Bau eines Hauses erfasst; jedenfalls nach meinem aktuellen Kenntnisstand und sofern es sich beim Projekt nicht um einen klassischen Bauträgervertrag handelt. Das bedeutet, sie gehören in den Bereich der Baunebenkosten und sind damit auch von Dir zu beauftragen und zu bezahlen.

Wenn Dich der Wunsch-Tiefbauer Deines BU hängen läßt, kann Dich Dein BU nicht zwingen - auch unter normalen Umständen nicht - diesen dennoch zu beauftragen. Und wenn der Rohbauer "diese Arbeiten" (was immer Du damit meinst) übernehmen möchte, kann Dein BU Dir die Beauftragung auch nicht verweigern => diese Leistungen sind nicht Teil seines Lieferumfanges und Du "zahlst die Musik" direkt an den jeweiligen Handwerker.

Das solltest Du Deinem BU klar kommunizieren und schauen, wie er reagiert; alternativ kann er natürlich gerne die Mehrkosten aus dem Angebot seines Wunsch-Tiefbauers gegenüber dem Angebot Deines Tiefbauers übernehmen

Freundliche Grüße
 
H

Hilaria

Hallo Bauexperte,

wir haben keine Bauträger, wir haben einen Bauunternehmer. Sprich, wir haben das Grundstück privat gekauft und uns dann einen Bauunternehmer gesucht, der unser (bereits extern geplantes Haus) nach unseren Plänen erstellt.

Nichtsdestotrotz beinhaltete der Vertrag, das die Erdarbeiten !! vom Bauunternehmer ausgeführt wird. Also Aushub und Verfüllen der Baugrube mit einem vom Bauunternehmer vorgegebenen Erdbauer.
Der Rest ist unser Problem (Abfuhr, Deponie und Wiederanlieferung von Verfüllmaterial).
Dieser Erdbauer hat für die von uns zu beauftragenden Arbeiten ein Angebot erstellt, welches Abweichungen zu ortsansässigen Konkurrenten von Abfuhr / Deponie > 20% bis zum Liefern von Verfüllmaterial 130 % !!! aufweist.
Und genau das ist unser Problem.
Wir wollen nun von einem anderen Lieferanten das Material beziehen und das torpediert der Erdbauer, wie es nur geht ... immer andere Ausflüchte ... (siehe oben).

Wir halten sein Angebot für völlig überzogen, wie gesagt 130 % über der Konkurrenz und wollen uns das nicht bieten lassen, unseren BU haben wir hierauf bereits auch wiederholt aufmerksam gemacht und mitgeteilt, dass wenn der Einsatz dieses Erdbauers "so gewünscht" ist, man Einfluss auf ihn nehmen sollte, sich mit marktüblichen Preisen zu präsentieren.

Grüße
Hilaria
 
B

Bauexperte

Hallo zurück,

wir "kennen" uns ja mittlerweile recht gut

Nichtsdestotrotz beinhaltete der Vertrag, das die ErdARBEITEN !! vom Bauunternehmer ausgeführt wird. Also Aushub und Verfüllen der Baugrube mit einem vom Bauunternehmer vorgegebenen Erdbauer.
Ja, das habe ich schon richtig verstanden. In Deinem Vertrag steht sicher sinngemäß: "für die Pauschalpreisangabe nimmt der Auftragnehmer eine ebnes Grundstück in den normalen Bodenklassen 3, 4 und 5 nach DIN 18300 an und geht davon aus, dass im Gründungsbereich ein ausreichend tragfähiger Boden mit einer Bodenpressung von mindestens 200 kN/m2 gleichmäßiger Bodenschicht vorhanden ist" ?

Wir wollen nun von einem anderen Lieferanten das Material beziehen und das torpediert der Erdbauer, wie es nur geht ... immer andere Ausflüchte ... (siehe oben).
Wir halten sein Angebot für völlig überzogen, wie gesagt 130 % über der Konkurrenz und wollen uns das nicht bieten lassen, unseren BU haben wir hierauf bereits auch wiederholt aufmerksam gemacht und mitgeteilt, dass wenn der Einsatz dieses Erdbauers "so gewünscht" ist, man Einfluss auf ihn nehmen sollte, sich mit marktüblichen Preisen zu präsentieren.
Und - wie reagiert Dein BU darauf?

Freundliche Grüße
 
H

Hilaria

Hallo Bauexperte, ja, wir kennen uns ja schon recht gut.

bei uns steht folgendes.
Erdarbeiten für WU-Keller:
Der Baugrubenaushub erfolgt in den Bodenklassen 2-5. Die Baugrube und der Arbeitsraum, sowie evtl. notwendige Fundamentgräben, werden ausgehoben. Der Aushub wird seitlich gelagert oder preisgleich auf ausreichend bereit zu stellende Lkw's aufgeladen, sollte Ihr Grundstück zur Lagerund nicht geeignet sein.

Nach Fertigstellung des Kellerst erfolgt die Wiederverfüllung des Arbeitsraums mit dem seitlich gelagerten Aushubmaterial, soweit dieses geeignet ist, oder mit bauseitg zu stellendem Hinterfüllmaterial. Die Hinterfüllung erfolgt bis zur Unterkante der ursprünglichen Mutterbodenschicht und wird lagenweise verdichtet.

.... dies beinhaltet also unser Festpreisangebot. Der Erdbauer wird demnach vom BU für die Arbeiten gestellt. Dieser unterbreitet(e) uns nun also derartig unverschämte Angebote, zu deren Annahme wir bei Aushub quasi schon "genötigt" wurden. Beim Auffüllen wollen wir uns das eben nicht gefallen lassen. Nur verhindert man konsequent eine Zusammenarbeit mit einem anderen Lieferanten.
Unser BU äußert sich überhaupt nicht dazu, leider. Eigentlich sollten die Arbeiten ja schon erfolgen, damit der Rohbauer nach seinem Urlaub zügig weiterarbeiten kann, nun steht unsere Baustelle, da der BU auf den Erdbauer beharrt ... und dieser ja nur kann, wenn der Lieferant nicht kann (Krankheit, Urlaub, andere Baustellen usw.).

Sehr ärgerlich ....

Was meinst du, muss man sich derartig freche Angebote von mehr als > 130% einfach so gefallen lassen ?

Grüße
Hilaria
 
B

Bauexperte

Hallo,

Was meinst du, muss man sich derartig freche Angebote von mehr als > 130% einfach so gefallen lassen ?
Nein.

bei uns steht folgendes.
Erdarbeiten für WU-Keller:
Der Baugrubenaushub erfolgt in den Bodenklassen 2-5. Die Baugrube und der Arbeitsraum, sowie evtl. notwendige Fundamentgräben, werden ausgehoben. Der Aushub wird seitlich gelagert oder preisgleich auf ausreichend bereit zu stellende Lkw's aufgeladen, sollte Ihr Grundstück zur Lagerung nicht geeignet sein. Nach Fertigstellung des Kellers erfolgt die Wiederverfüllung des Arbeitsraums mit dem seitlich gelagerten Aushubmaterial, soweit dieses geeignet ist, oder mit bauseitg zu stellendem Hinterfüllmaterial. Die Hinterfüllung erfolgt bis zur Unterkante der ursprünglichen Mutterbodenschicht und wird lagenweise verdichtet.
Das heißt für mich auch, dass Du den Mutterboden -nach Wiederverfüllen - auch in Eigenleistung einbringen mußt, findet sich in Deinem Festpreisangebot keine anders lautende Bestimmung.

Der Erdbauer wird demnach vom BU für die Arbeiten gestellt ... Nur verhindert man konsequent eine Zusammenarbeit mit einem anderen Lieferanten.
Ich habe Dir bewußt im ersten Abschnitt dieser Antwort einige Formulierung rot markiert. Diese Markierungen sind von Dir in Eigenleistung oder als Teil der Baunebenkosten zu erbringen; jedenfalls entstehen Dir dadurch zusätzliche Kosten. Niemand - auch nicht Dein BU - kann Dir einen Tiefbauer aufoktroyieren, wenn dessen Leistungen nicht in seinem (Deines BU) Lieferumfang enthalten sind!

Unser BU äußert sich überhaupt nicht dazu, leider. Eigentlich sollten die Arbeiten ja schon erfolgen, damit der Rohbauer nach seinem Urlaub zügig weiterarbeiten kann, nun steht unsere Baustelle, da der BU auf den Erdbauer beharrt ... und dieser ja nur kann, wenn der Lieferant nicht kann (Krankheit, Urlaub, andere Baustellen usw.).
Er kann auf dieser Wühlmaus bestehen, solange er will. Nochmals: er kann Dich nicht zwingen, diesen Tiefbauer auch zu beauftragen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass er evtl. Gewährleistungsansprüchen aus dem Weg gehen möchte und deshalb die Erdarbeiten aus einer Hand erledigt wissen will.

Schlage ihm vor, seinen (also Deines BU) vertraglich zu erbringenden Teil: "Nach Fertigstellung des Kellers erfolgt die Wiederverfüllung des Arbeitsraums mit dem seitlich gelagerten Aushubmaterial, soweit dieses geeignet ist, oder mit bauseitg zu stellendem Hinterfüllmaterial. Die Hinterfüllung erfolgt bis zur Unterkante der ursprünglichen Mutterbodenschicht und wird lagenweise verdichtet." komplett aus dessen Leistungen heraus zu nehmen mit dem Ziel, diese komplett in Eigenleistung zu erbringen. Dem kann er sich - auch im Hinblick auf eine mögliche Bauzeitverzögerung (kostet ihn am Ende ja Geld, wenn Du klug verhandelt hast) nach menschlichem Dafürhalten nicht entziehen; die Gewährleistung liegt auch in einer Hand - also sollte es kein Problem für ihn darstellen.

Will er davon auch nichts wissen, dann steckt etwas Anderes dahinter; worüber sich prächtig spekulieren läßt, Dich aber nicht weiterbringt. Dann bleibt imho nur noch der Wink mit dem Zaunpfahl RA.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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