O
Orschel
Hallo,
wir sind gerade dabei unser Treppengeländer zu planen. Laut unserem Architekten entspricht ein Geländer mit horizontalen Füllstäben nicht der DIN Norm. Leider gefallen uns gerade diese Treppen besser als wenn die Füllstäbe senkrecht verlaufen.
Auf Beispielbildern haben wir wiederum sehr oft gesehen das auch Geländer mit horizontalen Stäben verbaut werden wie wir es gerne hätten. Sind dieses dann alles nicht zulässige Geländer?
Des Weiteren konnte ich DIN Vorschriften finden, wo Geländer noch unterteilt sind. Also öffentliche Gebäude oder Mehrfamilienhäuser die im Treppenhaus frei zugänglich sind etc. Unser Treppenhaus befindet sich in einem Einfamilienhaus im Haus selber und der Handlauf soll nach Innen versetzt befestigt werden um ein übersteigen zu erschweren. Hat jemand Erfahrungen darin?
wir sind gerade dabei unser Treppengeländer zu planen. Laut unserem Architekten entspricht ein Geländer mit horizontalen Füllstäben nicht der DIN Norm. Leider gefallen uns gerade diese Treppen besser als wenn die Füllstäbe senkrecht verlaufen.
Auf Beispielbildern haben wir wiederum sehr oft gesehen das auch Geländer mit horizontalen Stäben verbaut werden wie wir es gerne hätten. Sind dieses dann alles nicht zulässige Geländer?
Des Weiteren konnte ich DIN Vorschriften finden, wo Geländer noch unterteilt sind. Also öffentliche Gebäude oder Mehrfamilienhäuser die im Treppenhaus frei zugänglich sind etc. Unser Treppenhaus befindet sich in einem Einfamilienhaus im Haus selber und der Handlauf soll nach Innen versetzt befestigt werden um ein übersteigen zu erschweren. Hat jemand Erfahrungen darin?