B
Bauexperte
Hallo Alex,
Die jeweilige Landesbauverordnung regelt, ob horizontale Stäbe erlaubt sind oder eher nicht. Da nutzt es dem Treppenbauer herzlich wenig, wenn er sich vermeintlich "frei schreiben" läßt.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Diese Aussage ist ziemlich grenzwertig.Die Treppenbauer sichern sich da rechtlich ab: Wenn du horizontale Füllstäbe haben willst, musst du denen unterschreiben, dass du über den Sachverhalt aufgeklärt wurdest und dass du's trotzdem so haben willst UND dass der Treppenbauen damit nun rechtlich außen vor ist.
Die jeweilige Landesbauverordnung regelt, ob horizontale Stäbe erlaubt sind oder eher nicht. Da nutzt es dem Treppenbauer herzlich wenig, wenn er sich vermeintlich "frei schreiben" läßt.
Liebe Grüsse, Bauexperte