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cartman00
Hallo zusammen,
unser Architekt möchte gerne unseren Bauantrag über das vereinfachtes Verfahren (§ 57 der Hess. Bauordnung) statt dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren einreichen. Wie ich bereits in Erfahrung bringen konnte, erfolgt hier nur eine eingeschränkte Prüfung. nicht geprüft werden z.B. Brandschutz, Abstandsflächen, Stellplatzsatzung etc. Hierfür trägt wohl der Bauherr die Verantwortung.
Ist es eurer Meinung nach unkritisch, das ganze über das vereinfachte Verfahren abzuwickeln oder wird hierbau sämtliche Verantwortung, die eigentlich beim Architekten liegt, auf den Bauherren übertragen?? Dies wäre jai m Problemfall eher kritisch!
Gruß
cartman00
unser Architekt möchte gerne unseren Bauantrag über das vereinfachtes Verfahren (§ 57 der Hess. Bauordnung) statt dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren einreichen. Wie ich bereits in Erfahrung bringen konnte, erfolgt hier nur eine eingeschränkte Prüfung. nicht geprüft werden z.B. Brandschutz, Abstandsflächen, Stellplatzsatzung etc. Hierfür trägt wohl der Bauherr die Verantwortung.
Ist es eurer Meinung nach unkritisch, das ganze über das vereinfachte Verfahren abzuwickeln oder wird hierbau sämtliche Verantwortung, die eigentlich beim Architekten liegt, auf den Bauherren übertragen?? Dies wäre jai m Problemfall eher kritisch!
Gruß
cartman00