18qm Anbau soll 35.000€ Planung kosten

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S

sunny46

Hallo,
ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen. Wir haben das Gefühl eine völlig überhöhte Architekten-Rechnung erhalten zu haben.
Vor einem Jahr kauften wir eine Doppel-Haushälfte (110qm) , die innen komplett umgebaut werden soll. Da sich keine tragenden Elemte darin befinden, war kein Bauantrag nötig. Allerdings wollte der Kreditgeber, die Bestätigung eines Architekten über unsere selbst aufgestellen Eigenleistungs-Kostenaufstellung. Somit beauftragen wir mündlich einen Architekten. Vor Ort, sollten 2 A4-Zettel unterschrieben werden. Was genau darin stand ist leider nicht bekannt, da wir nie eine Kopie erhalten haben. Er sagt uns, das ist nötig, damit er das Haus aufmessen kann. Wir wiesen Ihn darauf hin, dass wir keinen Architekten für den Haus-Umbau benötigen, sondern vorerst nur um den Kreditgeber die Bestätigung der Eigenleistungen-Schätzugn zukommen zu lassen.
Er segnete unsere Eigenleistungs-Aufstellung anschließend ab. Daraufhin beauftragten wir Ihn mündlich für den 18qm vorgesehenen Anbau (3 neue Außenwände, 1 Türduchbruch in die Haus-Außenwand & Flachdach, welches nicht in das bisherige Dach eingreift.
Da wir dafür einen Bauantrag stellten, ist diese Planung notwendig. Tage darauf erhielten wir die Grundriss Zeichnungen, allerdings nicht nur vom Anbau, sondern vom gesamten EG und OG des Hauses.
Die Bauantrags-Mappe wurde erstellt und dem Bauamt zugeschickt. Dort kamen die gesamten Mappen zurück, mit dem Hinweis, das nur eine Bauanzeige nötig sei.
Im gleichem Atemzug kam die erste Architektenrechnung von ca.6500€. Nach dem ersten Schock kontaktierten wir den Architekten und wollten wissen, wie hoch denn die Abschlussrechnung aufallen soll?! Worauf er antworte ca.8500€. Mit so einem hohen Betrag haben wir nicht gerechnet. Eingeplant war für den 8000€-Anbau, Planungskosten in Höhe von 2500€.
Im Vorfeld haben wir ihn mehrere Male angesprochen, mit welcher Planungs-Summe wir ca. rechnen müssen. Da hat er nie eine ungefähre Summe genannt, sondern meinte nur, er ist gebunden an der HOAI Ordnung.
Nach dieser Rechnung beendeten wir sofort mündlich den "Vertrag". Und forderten Ihn auf für bisherige Kosten eine Rechnung zu stellen. Wir beauftragten einen neuen Architekten. Dieser erarbeitete die fehlenden, vom Bauamt geforderten Unterlagen und nach der Genehmigung die erforderlichen Schritte, für seine Tätigkeit erstellte er eine angemessene Rechnung und der Anbau stand. Eine Abschlussrechnung von Architekt Nr.1 erhielten wir bis dato nicht. Nach Wochen erhielten wir ein Schreiben vom Anwaltsbüro, um Bitte die fehlenden Unterlagen für die Bauanzeige nachzureichnung das Honorar zu begleichen. Aber wir ohne Rechnung. Nach ein paar Tagen erhielten wir dann die Abschlussrechnung auch wieder von der Anwaltskanzlei und zwar in Höhe von 35.000€. Da waren wir sehr geschockt. In dieser Rechnung ist unsere gesamter Hauskauf, -Umbau und der Anbau enthalten. Mal davon abgesehen, dass er nie dafür beauftragt war. Diese Summe steht doch in keiner Relation, oder? Der Hauskauf und Umbau kostete uns 150.000€. Und dann diese Architektenrechnung für nicht erbrachte Leistungen? Was können wir tun?
 
Koempy

Koempy

Im Prinzip zum Anwalt.

Der Architekt hat den Wert des Hauses für den Umbau mit Einberechnet, weil er das laut HOAI auch so darf.
Ihr habt auf dem Bau wahrscheinlich einen Architektenvertrag unterschrieben.
Für Die Berechnung des Honorars hat er wahrscheinlich auch eure Eigenleistungen einberechntet. Und er darf 30% Erschwerniszuschlag machen, weil es ein Altbau Umbau ist.

Wir hatten auch für einen Umbau uns verschiedene Angebote von Architekten eingeholt. Das war ein Umbauvolumen von 120.000 Euro. Da war die Spanne der Honorare von 10.000 bis 40.000€.

Also genau aufpassen. Und nichts unterschreiben, was ihr auch nicht gelesen habt.
 
Koempy

Koempy

Hab gerade mal einen HOAI Rechner angeschmissen.

Wenn er euch alle Phasen 1 bis 9 berechnet hat, könnte theoretisch so seine Rechnung aussehen:


Tabelle § 35 Abs. 1 Gebäude
Anrechenbare Kosten:150.000,00€
Honorarzone:III
Honorarsatz:Mittelsatz
Erbrachte Leistungen:100% = 24.219,00€
Zuschlag: 30%7.265,70€
Zeithonorar55,00€
Netto Honorar:31.539,70€
19% MwSt 5.992,54€
Brutto Honorar: 37.532,24€
 
M

Manu1976

Uarg, warum unterschreibt ihr denn was, ohne es durchzulesen? Wenn ihr einen Vertrag für das gesamte Haus unterschrieben habt, habt ihr wohl die A-Karte gezogen. Mündliche Nebenabreden zählen nicht. Würde euch auch dringend raten zu einem Anwalt zu gehen, evtl. könnt ihr euch noch auf einen Vergleich einigen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Vor einem Jahr kauften wir eine Doppel-Haushälfte (110qm) , die innen komplett umgebaut werden soll. Da sich keine tragenden Elemte darin befinden, war kein Bauantrag nötig.
Das ist schon einmal nicht richtig. Die Wände rund um das Treppenauge sind tragend und wahrscheinlich noch weitere Wände im EG.

Somit beauftragen wir mündlich einen Architekten. Vor Ort, sollten 2 A4-Zettel unterschrieben werden. Was genau darin stand ist leider nicht bekannt, da wir nie eine Kopie erhalten haben. Er sagt uns, das ist nötig, damit er das Haus aufmessen kann. Wir wiesen Ihn darauf hin, dass wir keinen Architekten für den Haus-Umbau benötigen, sondern vorerst nur um den Kreditgeber die Bestätigung der Eigenleistungen-Schätzugn zukommen zu lassen.
Es ist müßig darüber zu spekulieren, was ihr mündlich vereinbart habt. Einzig eure Unterschrift, unter was auch immer, zählt. Hierzu sagt der Gesetzgeber ganz deutlich, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt!

Die Bauantrags-Mappe wurde erstellt und dem Bauamt zugeschickt. Dort kamen die gesamten Mappen zurück, mit dem Hinweis, das nur eine Bauanzeige nötig sei.
Seltsames Bauamt. Der Unterschied regulärer Bauantrag zu vereinfachtem genehmigungsverfahren (Bauanzeige) besteht in einem Kreuz ?!?

Im Vorfeld haben wir ihn mehrere Male angesprochen, mit welcher Planungs-Summe wir ca. rechnen müssen. Da hat er nie eine ungefähre Summe genannt, sondern meinte nur, er ist gebunden an der HOAI Ordnung.
Damit hat er euch die Rechnungssumme benannt; er hat wohl vorausgesetzt, daß ihr die HOAI kennt. nicht so unüblich dieser Tage.

Nach dieser Rechnung beendeten wir sofort mündlich den "Vertrag". Und forderten Ihn auf für bisherige Kosten eine Rechnung zu stellen. Wir beauftragten einen neuen Architekten.
Einen neuen Vertrag, ohne den alten verbindlich beendet zu haben ...?

Nach ein paar Tagen erhielten wir dann die Abschlussrechnung auch wieder von der Anwaltskanzlei und zwar in Höhe von 35.000€.
Nettes Lehrgeld ...

Da waren wir sehr geschockt. In dieser Rechnung ist unsere gesamter Hauskauf, -Umbau und der Anbau enthalten. Mal davon abgesehen, dass er nie dafür beauftragt war. Diese Summe steht doch in keiner Relation, oder? Der Hauskauf und Umbau kostete uns 150.000€. Und dann diese Architektenrechnung für nicht erbrachte Leistungen? Was können wir tun?
Bevor ihr "gutes" Geld "schlechtem" hInterhyprwerft und direkt einen RA beauftragt, würde ich Dir nahe legen, die Schlichterstelle der für Dich zuständigen Architektenkammer aufzusuchen! Sieh zunächst zu, ob Du auf diesem Weg eine Lösung herbei führen kannst. Wenn nicht, reicht es immer noch für einen RA.

Ich denke nicht, daß Du ohne "blaue Augen" aus dem Vertrag herauskommen wirst; Vertrag deshalb, da auch mündliche Beauftragung einem Vertrag gleichzusetzen ist. Die spannende Frage lautet, wir hoch euer Schmerzensgeld ausfallen wird. Dazu ist es aber zunächst einmal erforderlich, den genauen Wortlaut der Beauftragung zu kennen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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