Zuletzt aktualisiert 17.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: §19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche >> Zum 1. Beitrag <<
Machen sie hier auch, und keinen schert es.
Konform zum B Plan wäre aber Kies, Splitt, Granitbruch, Ostseekiesel, Rheinkiesel o.Ä. Wir haben Granitbruch genommen. Ist hübsch und günstig für Auffahrt. Und fährt sich schön fest.
Bei einem namhaften Baumarkt gibt es sogenanntes "Pflaster Beton Drain" sieht aus wie normales Betonpflaster mit der Beschreibung:
"Das Drain-Pflaster verbindet Ästhetik und Umweltbewusstsein auf besondere Weise. Die edlen, widerstandsfähigen Oberflächen stehen in den verschiedenen Varianten zur Wahl. Darunter verbringt sich der Wasser- wie luftdurchlässige Kernbeton. Durch die mit angeformten 5 mm Abstandhalter geschaffenen Fugen nimmt er das Oberflächenwasser auf. Über das feingliedrige Kapillarsystem verteilt sich das Wasser dort, um gleichmäßig in den Oberbau abzufließen."
Fällt das auch unter der im Bebauungsplan geforderten Versiegelung?