2,25m unter Straßenniveau - Kostenschätzung

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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B

buddakeks

Ich würde mal beim Bauamt klären, auf welchem Niveau man sich dort die "Geländeoberkante" im Sinne von Bezugsmaßen vorstellt. Teilweise äußern sich auch textliche Festsetzungen der Bebauungspläne darüber, wo was wie aufzufüllen / anzugleichen ist.

Also, die Vorstellung "ich bringe mein Grundstück mit Aufschüttungen auf Straßengleiche" muß nicht "richtig" sein. Da fragt man lieber einmal zu viel.

Wir haben hier ja oft dieses Thema: Garage auf die Grenze bauen, 3 m darf sie hoch sein, doch ab wo gemessen. Das wird immer dann um so heißer diskutiert, je unterschiedlicher hoch die benachbarten Grundstücke liegen. Also auch Koordination mit den Nachbarn ist nicht verkehrt.

Im Bebauungsplan beim Absatz mit der Trauf- und Firsthöhe ist klar geregelt, dass die OK der Straßendecke als Bezugsmaß zu nehmen ist. Von einer Geländeoberkante steht nichts im Bebauungsplan.
Mit einem der Nachbarn habe ich Kontakt, diese bauen mit Keller und gehen auf Straßenniveau.
 
B

buddakeks

Nur zur Orientierung: Wir haben unter unserem Haus 15x15,5m einen Meter raus nehmen müssen und dann in Summe 2 m aufschütten müssen. Dazu noch die 100qm Einfahrt und der Aushub ging in den Garten. Wir sind bei 25k gelandet.

Hockt ihr als einzige in der Senke und die Nachbarn drum herum sind oben? Bei dem starken Niveau würde ich fast einen Keller bauen. Gut wurde uns auch empfohlen, aber wir wollten partout keinen Keller.
Aufgeschüttet wird unter dem Haus und der Einfahrt mit Schotter. Wenn ihr dürft RCL-Schotter (genehmigungspflichtig). In den Garten sollte Füllboden und darauf ne saftige Schicht Muttererde.
Vielen Dank, damit kann ich was anfangen. Habt ihr die kompletten 2m mit RCL-Schotter aufgeschüttet? Wenn ja mit unterschiedlicher Körnung?
Unsere Nachbarn sind aktuell alle auf dem gleichen Niveau.
 
11ant

11ant

Im Bebauungsplan beim Absatz mit der Trauf- und Firsthöhe ist klar geregelt, dass die OK der Straßendecke als Bezugsmaß zu nehmen ist. Von einer Geländeoberkante steht nichts im Bebauungsplan.
Trauf- und Firsthöhe sind da für die Hauptgebäude geregelt. Für "privilegierte Nebengebäude" (wie Garagen, die im seitlichen Abstand stehen dürfen) gelten typischerweise 3 m Höhenbegrenzung der "Seitenwände", und zwar "im Mittel" (also z.B. vorne Dreidreißig und hinten Zweisiebzig), gemessen ab da, wo sie aus dem Boden wachsen.

Dazu kannst Du hier mehrere Threads finden, wo das Fragen aufwirft, wenn an der Grundstücksgrenze eine "Treppe" im Geländeverlauf ist. Daher mein Hinweis.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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