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buddakeks
Ich würde mal beim Bauamt klären, auf welchem Niveau man sich dort die "Geländeoberkante" im Sinne von Bezugsmaßen vorstellt. Teilweise äußern sich auch textliche Festsetzungen der Bebauungspläne darüber, wo was wie aufzufüllen / anzugleichen ist.
Also, die Vorstellung "ich bringe mein Grundstück mit Aufschüttungen auf Straßengleiche" muß nicht "richtig" sein. Da fragt man lieber einmal zu viel.
Wir haben hier ja oft dieses Thema: Garage auf die Grenze bauen, 3 m darf sie hoch sein, doch ab wo gemessen. Das wird immer dann um so heißer diskutiert, je unterschiedlicher hoch die benachbarten Grundstücke liegen. Also auch Koordination mit den Nachbarn ist nicht verkehrt.
Im Bebauungsplan beim Absatz mit der Trauf- und Firsthöhe ist klar geregelt, dass die OK der Straßendecke als Bezugsmaß zu nehmen ist. Von einer Geländeoberkante steht nichts im Bebauungsplan.
Mit einem der Nachbarn habe ich Kontakt, diese bauen mit Keller und gehen auf Straßenniveau.