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nordanney
Solch eine Regel ist nichtig bzw. erst gar nicht statthaft. Es kann Eigennutzungsregeln geben, die Ihr dann den Erwerbern weitergebt (so dass diese nicht vermieten dürfen), aber das war es auch schon.Da muss ich nochmal schauen, ob es hier bei Grundstückskauf auch ne Regel gab, wie lange man hier wohnen muss.