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Pascali
Vielen Dank für die ganzen Hinweise und Gedanken! Eine Ausschluss einer Teilungsversteigerung ist daher sinnvoll bei dem Vorhaben.
2. Wenn B das Haus kauft, dann bezahlt er ja auch das Haus, sonst würe A ja das Haus kaufen. Wenn A aber bezahlt und B wird Eigentümer wäre es eine Schenkung die Schenkungssteuer nachsichziehen würde.
Aber das Finanzamt interessiert, wer bezahlt, da sonst Schenkungen bei jeder Bezahlung stattfinden würden.
1. A kann sich die Immobilie alleine nicht leisten- A kauft das Haus und lässt B kostenfrei drin wohnen. Notfalls mit Wohnrecht oder Festmietvertrag. Alle sind glücklich.
- B kauft das Haus und A bezahlt alles. Dann wird ihn die Steuer auch nicht stören.
2. Wenn B das Haus kauft, dann bezahlt er ja auch das Haus, sonst würe A ja das Haus kaufen. Wenn A aber bezahlt und B wird Eigentümer wäre es eine Schenkung die Schenkungssteuer nachsichziehen würde.
Aha. Der Bescheid geht an den mit den meisten Bruchteilen?Es kommt 1 Bescheid von der Gemeinde. Wer die bezahlt, ist der Gemeinde völlig egal.
Aber das Finanzamt interessiert, wer bezahlt, da sonst Schenkungen bei jeder Bezahlung stattfinden würden.
O.k., dann wird ein Vorkaufsrecht der jeweils anderen Bruchteile an den jeweils anderen Eigentümer eingeräumt.Doch. Er bezahlt einfach den Kredit nicht mehr.
Dann übernimmt A den Kredit oder verliert die Immobilie, wenn er das nicht stämmen kann. Aber das Problem besteht ja immer, wenn einer sich die Immobilie nicht alleine leisten kann. Das gleiche gilt für Streit oder Vermögenslosigkeit. Beim Durchfüttern hat B sich aber auch lange Geld zur Seite legen können. Mit der Privatinsolvenz ist ein guter Tipp. Dann muss ein Vorkaufsrecht für den jeweils anderen vereinbart werden.- B stirbt plötzlich
- A und B zerstreiten sich
- A wird vermögenslos und will/muss sein Immobilienvermögen zu Geld machen
- A hat nach 10 Jahren keine Lust mehr B durchzufüttern
- B geht in die Privatinsolvenz.
A hat nicht genug Geld alleine.Wo ist dann das Problem, dass A kauft und B mietfrei drin wohnen lässt. Problem gelöst. Thread könnte geschlossen werden.
Ja, so hatte ich das auch verstanden. Beide haften für den gemeinsamen Kredit, die Tilgung kann aber Person B durchführen und somit mehr Bruchteile erwerben.Das geht alles nicht so mit den Krediten. Entweder finanziert jeder alleine und haftet alleine - wird ein Bankproblem mit den Grundschulden. Oder sie haften gemeinsam, dann können sie auch direkt einen gemeinsamen Kredit aufnehmen.
Bitte trenne "Kreditaufnahme" und "Haftung" und "Wer tilgt" vernünftig voneinander.
B bekommt genausoviele Anteile wie der Kredit hoch ist. Bei 100.000€ Kreditsumme die B alleine tilgt, bekommt B für 100.000€ Brucheile.Ach ja. Wenn B nur einen kleinen Anteil der Immobilie im Grundbuch bekommt, warum soll B dann 100% der Tilgung leisten.
B ist nicht uralt. Ein Teil soll finanziert werden. Warum sollte eine Finanzierung ausscheiden?Dann wird eine Finanzierung wohl ausscheiden. Außer B ist uralt.
Interessant. Könnte B auch sagen, ich verkaufe meine Bruchteile für 1 Millionen Euro - er könnte ja sogar behaupten eine Person C würde das bieten, owwohl es nicht stimmt. Und diese wird sich Person A ja nicht leisten wollen, weil der Preis viel zu hoch ist.Leider gilt nicht: der, der tilgt, bleibt. Es bleibt der mit den meisten Anteilen im Grundbuch bzw. der, der liquider ist und im Zweifel den anderen auszahlen kann.
Wenn Person A einige Jahre wartet, dann kann doch Person B noch dort wohnen, wie gewünscht. Wo ist da die Ruinierung?Aber sicher geht das. Da wird Druckmittel Geld einfach ausbezahlt, damit man aus dem Grundbuch geht und gut ist. Wartet Person A damit einige Jahre, ruiniert er Person B.
So wird es einfacher deutlich.Ist das nicht etwas krank, in der dritten Person von sich selbst zu reden?