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guckuck2
Der zweite Rettungsweg definiert sich nicht durch die Distanz zum ersten, sondern dass es einen zweiten gibt ;-)Das versteh ich nicht. Du willst mir sagen, dass es in einem Raum, in dem die Haustür nach Osten liegt, es tatsächlich Sinn ergibt keine 4m weiter einen weiteren Rettungsweg zu titulieren der in die selbe Himmelsrichtung geht? Okay...
Es gibt sicher Situationen in denen es durchaus Sinn ergibt, dann sollte man hier aber definitiv detaillierter in der Formulierung einer Verordnung werden, denn ich sehe es in meinem Fall noch immer als totalen Humbug an (zumal ein 2. Rettungsweg keinen Fluchtweg darstellt, müsste mich die Feuerwehr befreien müssen, könnte sie genauso die Haustür daneben öffnen).
Weil der erste Rettungsweg, so nah er auch sein mag, vom Brandereignis versperrt sein kann.
Richtig erkennst du aber, dass es um einen zweiten RETTUNGsweg geht, nicht FLUCHTweg. Sei da mal froh drum, sonst könntest du am OG gleich noch ne Außentreppe montieren ;-)
Tipp: Wenn du keine Aufenhaltsräume hast, entfällt das. Stichwort Keller als reine Nutzfläche. Wenn man da aber z.B. Wohnraum vermieten will, beißt sich das natürlich.
Du bist hier einfach nur angepisst, vielleicht auch zu Recht, weil sich weder Bauherr noch Planer um diesen Aspekt gekümmert haben. Das ist ärgerlich, aber eigentlich zur Genüge bekannt und dokumentiert. Es ist keine große Sache, einen 2. Rettungsweg im OG vorzusehen, auch mit Außenbehängen nicht. Für Keller gibts ebenso Lösungen über Schachtsysteme usw.
Das haben schon ein paar Hundertausend Bauherren vor euch geschafft, ihr schafft das auch.