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Diany4605
Ich hoffe hier mal wieder auf Hilfe von euch, weil ich so langsam an der vollständigen Kompetenz meines Architekten zweifle. Nicht nur, dass er uns um 75.000€ KfW Förderung gebracht hat, weil er einfach nicht in den Quark kam, nun fängt er an Dinge am Haus zu ändern die ich nicht glauben und auch nirgends lesen kann.
Es geht um 2. Rettungswege im Haus. Irgendwann wohnen wir hoffentlich in unserem neuen Haus in Baden-Württemberg.
Wir haben im Haus ausnahmslos an jedem Fenster elektrische Außenjalousien, hier hat der Architekt bereits jeweils ein Fenster in jedem Geschoss als 2. Rettungsweg markiert, das mit einer Nothandkurbel ausgestattet werden MUSS. Ich weiß bis heute nicht, ob das wirklich eine zwingende Vorschrift auch bei Außenjalousien ist, nur bei Rollladen oder ob es überhaupt eine Pflicht dafür gibt. Im Netz liest man mal das eine und mal das anderes, völliger Wirrwarr. Nicht nur, dass es sicher aus energetischer Sicht mehr als schlecht ist ein Loch mit einer Metallstange von innen nach außen zu haben, so ist es bei unserer Sonnenschutz Hersteller (Roma) wohl so, dass sich ein Funk-Motor nicht mit einer Kurbel vereinen lässt. Nun muss also irgendwas anders gemacht werden, was wieder Zeit, Nerven und vor allem wieder Geld kostet.
Punkt zwei ist, er hat nun in einer Planänderung an diesen Fenstern und auch an anderen die Brüstung auf unter 60cm gemacht. Da es uns zum Glück aufgefallen ist, haben wir gefragt, warum er das gemacht hat, hier kann man ja jetzt überhaupt nichts mehr hinstellen ohne das es aussieht wie Grütze. Seine Antwort war, dass das jetzt so Vorschrift ist, die Brüstung darf an einem 2. Rettungsweg nicht höher als 60cm sein und weil es im selben Raum dann blöd aussehen würde, hat er die Fenster dann alle verlängert um das zu schaffen.
Ich kann absolut nichts von diesem Schwachsinn finden, überall finde ich lediglich das Maß 120cm. Nichts davon das 85cm nicht mehr gehen (das war das Maß vorher) und schon gar nichts von 60cm.
Und die Dritte Sache ist, dass wir eine weitere 1-Zimmer Einliegerwohnung planen. Hier gilt das wohl auch, nun gehen auch hier alle Fenster auf 60cm runter und was ich aber leider auch nicht finden konnte war, ob es wirklich Vorschrift sein kann, in einem 1-Zimmer Apartment (!), keine 4m weg von der Haustür (die wohl der 1. Rettungsweg ist) ein Fenster zu planen, dass ein 2. Rettungsweg sein soll, ebenfalls mit Nothandkurbel! Im selben Raum, das kann doch alles nicht sein, oder doch?
Bitte jetzt keine Kommentare wie: „lass doch die Außenjalousie weg“, „lass den Motor weg“, etc. Ich geh mittlerweile auf dem Zahnfleisch weil mein Lebenstraum sich seit drei Wochen in die größte Horrorgeschichte meines Lebens gewandelt hat. Ich bin penibel und ein Perfektionist, das weiß ich alles, ich habe aber überhaupt kein Vertrauen mehr in diesen Architekten und glaube ihm kein einziges Wort mehr. Bitte versteht mich einfach und helft mir, wenn ihr mir helfen könnt, bzw. wenn ihr zur Rettungsweg Situation in Baden-Württemberg was beitragen könnt.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Es geht um 2. Rettungswege im Haus. Irgendwann wohnen wir hoffentlich in unserem neuen Haus in Baden-Württemberg.
Wir haben im Haus ausnahmslos an jedem Fenster elektrische Außenjalousien, hier hat der Architekt bereits jeweils ein Fenster in jedem Geschoss als 2. Rettungsweg markiert, das mit einer Nothandkurbel ausgestattet werden MUSS. Ich weiß bis heute nicht, ob das wirklich eine zwingende Vorschrift auch bei Außenjalousien ist, nur bei Rollladen oder ob es überhaupt eine Pflicht dafür gibt. Im Netz liest man mal das eine und mal das anderes, völliger Wirrwarr. Nicht nur, dass es sicher aus energetischer Sicht mehr als schlecht ist ein Loch mit einer Metallstange von innen nach außen zu haben, so ist es bei unserer Sonnenschutz Hersteller (Roma) wohl so, dass sich ein Funk-Motor nicht mit einer Kurbel vereinen lässt. Nun muss also irgendwas anders gemacht werden, was wieder Zeit, Nerven und vor allem wieder Geld kostet.
Punkt zwei ist, er hat nun in einer Planänderung an diesen Fenstern und auch an anderen die Brüstung auf unter 60cm gemacht. Da es uns zum Glück aufgefallen ist, haben wir gefragt, warum er das gemacht hat, hier kann man ja jetzt überhaupt nichts mehr hinstellen ohne das es aussieht wie Grütze. Seine Antwort war, dass das jetzt so Vorschrift ist, die Brüstung darf an einem 2. Rettungsweg nicht höher als 60cm sein und weil es im selben Raum dann blöd aussehen würde, hat er die Fenster dann alle verlängert um das zu schaffen.
Ich kann absolut nichts von diesem Schwachsinn finden, überall finde ich lediglich das Maß 120cm. Nichts davon das 85cm nicht mehr gehen (das war das Maß vorher) und schon gar nichts von 60cm.
Und die Dritte Sache ist, dass wir eine weitere 1-Zimmer Einliegerwohnung planen. Hier gilt das wohl auch, nun gehen auch hier alle Fenster auf 60cm runter und was ich aber leider auch nicht finden konnte war, ob es wirklich Vorschrift sein kann, in einem 1-Zimmer Apartment (!), keine 4m weg von der Haustür (die wohl der 1. Rettungsweg ist) ein Fenster zu planen, dass ein 2. Rettungsweg sein soll, ebenfalls mit Nothandkurbel! Im selben Raum, das kann doch alles nicht sein, oder doch?
Bitte jetzt keine Kommentare wie: „lass doch die Außenjalousie weg“, „lass den Motor weg“, etc. Ich geh mittlerweile auf dem Zahnfleisch weil mein Lebenstraum sich seit drei Wochen in die größte Horrorgeschichte meines Lebens gewandelt hat. Ich bin penibel und ein Perfektionist, das weiß ich alles, ich habe aber überhaupt kein Vertrauen mehr in diesen Architekten und glaube ihm kein einziges Wort mehr. Bitte versteht mich einfach und helft mir, wenn ihr mir helfen könnt, bzw. wenn ihr zur Rettungsweg Situation in Baden-Württemberg was beitragen könnt.
Vielen Dank für euer Verständnis.