Hallo,
Hinterlandbebauung ist erlaubt bzw. muss erlaubt sein. In 2.Reihe stehen mindestens 4-5 Häuser in direkter Nachbarschaft.
"Glauben kannst Du in der Kirche" - in Fragen, rund um das Thema Grundstück und Hausbau ist diese Emotion weniger angebracht!
Es gibt unzählige Möglichkeiten, mit welchen Dir ein(e) SachbearbeiterIN im Bauamt erklären kann, weshalb jene Hinterlandbebauung erlaubt wurde, Deine aber nicht. Insofern solltest Du Dich zunächst nicht darauf versteifen, daß Du tatsächlich auf dem elterlichen Grundstück bauen kannst.
Das Bauamt...jaja das gute Bauamt. Was soll ich dazu sagen wir wollten ma anfragen wie das genau funktioniert, wurden aber sofort unfreundlich und direkt abgewiesen. Mit den Worten und ich zitiere: DAS GEHT NICHT!
Dann hat der/die SachbearbeiterIN vielleicht einen rabenschwarzen Tag erwischt, Du in der Nacht zuvor vlt. etwas weniger gut geschlafen ... usw. Im Regelfall gibt es Sprechstunden für Bauinteressenten; Du solltest ergo einen neuen Versuch unternehmen. Dazu nimmst Du einen Lageplan mit (haben Deine Eltern vlt. noch) oder besorgst Dir einen kostenpflichtigen Katasterauszug; kostet nicht die Welt, vlt. € 15.00 in der Spitze. Dazu nimmst Du Bilder vom Grundstück und der Umgebung auf; in einer schlichten Zeichnung hältst Du fest, wo auf dem Grundstück Du das geplante Haus positionieren möchtest.
Nimmt sich der/die SachberarbeiterIN Deiner Sache nicht an, ist erneut unfreundlich, fragst Du Dich zum nächsten Vorgesetzten durch. Nur daran denken: immer so vorgehen/ansprechen, wie Du selbst auch behandelt werden möchtest. Normalerweise sind die Leutchen in den Ämtern allesamt sehr freundlich und bemüht, die ihnen gestellten Fragen zu beantworten ;)
@EveundGerd
Was meinst du mit neu eingemessen? und was darf ich unter passendes Baufenster verstehen?
Im Vorgriff auf die Antwort: wenn Du die Erlaubnis erhältst, im Hinterland zu bauen, muß "Dein" Grundstückspart ja von dem der Eltern "getrennt" werden. Dazu braucht es einen Vermesser, welcher sich um die Parzellierung/Teilung kümmert. Im Übrigen brauchst Du einen Vermesser so oder so, denn er muß den Vorabzug Lageplan erstellen, so Du tatsächlich bauen kannst. Dieser Lageplan ist dann Teil des Bauantrages.
Ein Wort noch zur förmlichen Bauvoranfrage (BVA) - sie kostet im Mindesten € 50,00 und geht häufig und gerne mal in die Höhe! Was mein Vorposter beschreibt ist eine "formlose" BVA; diese kostet im Regelfall selten mehr als € 15.00. Der Nachteil, mit dieser Art der BVA wird nur eine "moralische" Bindung eingegangen; sie ist nicht verbindlich und gegen sie sind auch keine Rechtsmittel möglich.
Mit der förmlichen BVA dagegen erhältst Du einen rechtlich bindenden Bescheid, gegen welchen Du im Zweifel auch Widerspruch einlegen kannst. Sie zu erstellen ist aufwändiger, sie zu prüfen auch; deshalb sind die Kosten auch häufig höher. Ein Zuckerli: bei einem später, auf die BVA bezogenen Baugesuch kannst Du imho ⅔ der Kosten der BVA geltend machten.
Liebe Grüsse, Bauexperte