G
globetrotter
Hallo zusammen,
wir sind bei der Grundstückssuche bei der städtischen Wohnungsgesellschaft auf ein Grundstück (siehe Anhang) gestoßen, für das kein bebauungsplan existiert, und demnach nach $34 des Baugesetzbuch entsprechend der Umgebung gebaut werden soll. Die Wohnungsgesellschaft hat bereits gewarnt, dass die Stadt auf dem Grundstück sich ein "Turmhaus" als Grenzbebauung zu einem 3-geschossigen Mehrfamilienhaus wünscht. Sie war aber auch der Meinung, dass aufgrund der in der näheren Umgebung vorhandenen max. 2 geschossigen freistehenden Einfamilienhaus dies rechtlich sehr zweifelhaft wäre, und ich ein Bauvoranfrage für eine normales freistehendes Einfamilienhaus an die Stadt richten sollte, um bei einer Ablehnung diese anzufechten.
Ich war deshalb heute beim Stadtentwicklungsamt, um zu klären, ob diese Vorstellung Tatsache ist, wo es mir genau so bestätigt wurde. Ziel soll eine ähnliche Traufhöhe sein.
Nun die Fragen in die Runde. Sind derartige Anfechtungen erfolgsversprechend und wie verzögert dass den normalen Prozess?
Wir stehen noch am Anfang unser Planung, aber wollten eigentl. eine Einfamilienhaus mit rund 140 m². Uns stört die 3-Geschossigkeit generell noch nicht einmal, denken aber, dass diese den Preis in die Höhe schnellen lässt (zurecht?) und uns planerische flexibilität kostet.
Legende für den Anhang:
Rot:Gewünschtes Grundstück
Grün: 3-geschössiges Mehrfamilienhaus, an dem angebaut werden soll
Blau: Einfamilienhaus 1 1/2-2 geschossig
Gelb: Reihenhäuser 2 1/2-geschossig
wir sind bei der Grundstückssuche bei der städtischen Wohnungsgesellschaft auf ein Grundstück (siehe Anhang) gestoßen, für das kein bebauungsplan existiert, und demnach nach $34 des Baugesetzbuch entsprechend der Umgebung gebaut werden soll. Die Wohnungsgesellschaft hat bereits gewarnt, dass die Stadt auf dem Grundstück sich ein "Turmhaus" als Grenzbebauung zu einem 3-geschossigen Mehrfamilienhaus wünscht. Sie war aber auch der Meinung, dass aufgrund der in der näheren Umgebung vorhandenen max. 2 geschossigen freistehenden Einfamilienhaus dies rechtlich sehr zweifelhaft wäre, und ich ein Bauvoranfrage für eine normales freistehendes Einfamilienhaus an die Stadt richten sollte, um bei einer Ablehnung diese anzufechten.
Ich war deshalb heute beim Stadtentwicklungsamt, um zu klären, ob diese Vorstellung Tatsache ist, wo es mir genau so bestätigt wurde. Ziel soll eine ähnliche Traufhöhe sein.
Nun die Fragen in die Runde. Sind derartige Anfechtungen erfolgsversprechend und wie verzögert dass den normalen Prozess?
Wir stehen noch am Anfang unser Planung, aber wollten eigentl. eine Einfamilienhaus mit rund 140 m². Uns stört die 3-Geschossigkeit generell noch nicht einmal, denken aber, dass diese den Preis in die Höhe schnellen lässt (zurecht?) und uns planerische flexibilität kostet.
Legende für den Anhang:
Rot:Gewünschtes Grundstück
Grün: 3-geschössiges Mehrfamilienhaus, an dem angebaut werden soll
Blau: Einfamilienhaus 1 1/2-2 geschossig
Gelb: Reihenhäuser 2 1/2-geschossig