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jjoschyy
Nö, das stimmt nicht. Ist gesetzlich geregelt im WEG - Fenster sind IMMER Gemeinschaftseigentum. Davon kann auch in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht abgewichen werden bzw. Abweichung sind ungültig.
*Klugscheißermodus aus*
Kann interessant werden, wenn mal ein Bewohner quer schießt. Im schlimmsten Fall müssen die neuen Fenster dann wieder raus. Deshalb mein Hinweis.
Alle anderen Eigentümer haben bereits die Fenster auf eigene Kosten erneuert. Ob nötig, müsste sicher geprüft werden. Natürlich auch aussehen und Material müsste innerhalb der WEG abgestimmt werden.
Die Wohnung würde selbst bewohnt, als nicht vermietet. Somit könnte ich nur max 1'200 EUR pro Jahr (20%) in der Steuererklärung für Handwerker-Leistungen angeben. Dazu kämen ggf. noch 15% KFW-Zuschuss für Fenster oder 10% für das Bad. Das wäre aber, wenn ansonsten mit der Wohnung alles passt, ausreichend.Bei einem 91er Baujahr würde ich bei einer vernünftigen Lage und halbwegs ordentlicher Nachfrage absolut nichts an der Wohnung machen.
Denn eine teure Sanierung kann im Zweifel nicht direkt abgeschrieben werden, sondern wird ggf. als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten gewertet. Lieber mal bei einem Mieterwechsel in ein paar Jahren ein neues Bad oder neue Türen oder neuer Boden. Die kannst Du dann direkt als Werbungskosten absetzen und somit im besten Fall mit 42% bei der Steuer zurück bekommen.