Wenn Du damit die rosafarbene Fläche meinst, dann kann ich Dir mitteilen, dass diese keinerlei baurechtliche Bedeutung hat, da sie nur die tatsächliche Nutzung im Liegenschaftskataster darstellt. Sollten die Stadtplaner oder Genehmiger damit argumentieren, dann lass es Dir schriftlich geben, denn dann haben sie schon verloren.
"Natürlich" finde ich das nicht. Im Gegenteil. Aber vielleicht missverstehe ich Dich.
Zeichne mal Deine Wunschposition in die Karte.
Außenbereich könnte IMHO an der Nutzungsartengrenze zum Wald (hellgraue Linie in Nord-Süd-Richtung durchs Grundstück) beginnen; ist aber unwichtig, da meine faktische Baugrenze nach Osten mit Deiner übereinstimmt und damit eine weitere Verschiebung nach Osten nicht möglich wäre.
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Gut, wenn wir das gleiche Verständnis vom Maximum der östlichen Verschiebung haben.
Da es kein Baufenster gibt, gibt's auch nichts zu erweitern. Nach §34 Baugesetzbuch gibt es höchstens Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Einfügens bei der überbaubaren Fläche.
Sorry, ich verstehe nicht was Du meinst.
Das wäre schwer nachvollziehbar, es sei denn, es gibt einen Landschaftsplan. Auch ein Blick in den Flächennutzungsplan könnte sich lohnen.