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Escroda
Richtig. Und die Rechnung zeigt, wie absurd ein Rumpelstilzchentanz wegen 5cm ist. Selbst wenn Du ihm das zehnfache vom Bodenwert anbötest, für eine Fläche, die sowieso Dir gehört, könnte er sich davon eine Kiste Bier kaufen. Also biete ihm 20,- bis 50,-€ als Entschuldigung an und wenn er nicht reden will, lehne Dich entspannt zurück und warte, was er unternehmen wird. Es gibt Fälle, wo 5cm eine Rolle spielen, z.B. beim Garagenhof, wenn wegen Grenzüberbauung der Nachbarn die Fertiggarage nicht mehr in die Lücke passt. Aber beim Schwengelrecht? Niemand wird sich ernsthaft juristisch mit dem Fall befassen.Bei 20 m Länge verliert der Bauer 0,5 qm. Glaube kaum er gibt sich mit 2,50€ zufrieden.
Aus Holz? Klingt jetzt nicht so, dass der Grenzverlauf zentimetergenau bekannt ist. Alles unter 6cm fällt im Kataster üblicherweise sowieso unter die Fehlergrenze.Es gibt Grenzpflöcke im Boden.
Und welchen Schaden will der Landwirt denn beziffern? Das Schwengelrecht ist ein Zugeständnis an die Landwirte. Eigentlich hat er nichts auf deinem Grundstück zu suchen. Es ist ja nur eine Sicherheitszone zur ungehinderten Bewirtschaftung des Ackers.