4 WE und nur 1x Internetanschluss, juristische Abgrenzung möglich?

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K

knalltüte

Hallo,
manche mögen noch im Kopf haben was wir (mein Bruder und ich) gerade bauen. Es ist ja ein Doppelhaus mit gesamt 4 Wohneinheiten.

Wir überlegen gerade bzgl. der Internetanbindung der Wohnungen (sollen warm vermietet werden) nur einen Anschluss zu nehmen und alle anderen Wohneinheiten hieran anzubinden. Ist für mich technisch kein Problem sauber zu trennen (passenden Router / Firewall "baue" ich selber), juristisch bin ich mir aber unsicher wie man das gestalten kann.

All zu grosse Sorgen mache ich mir zwar nicht, aber der "Teufel ist ein Eichhörnchen"

Kunden biete ich immer für "juristisch sichere" Gast WLANs "Freifunk-Router" an. Die limitieren aber die Leitung zu sehr.

Deswegen hätte ich gerne, wenn möglich, hier eine andere Lösung.
Die zur Verfügung stehende Bandbreite ist glücklicherweise 500MBit/s (Vodafone Glasfaser).

Wenn das möglich ist, dann würde ich (da ich eine sowieso einen Anschluss mit fester IPV4 benötige) den Anschluss als Business Anschluss ordern und den anderen zur Verfügung stellen.
 
K

knalltüte

Das ist dann die Option wenn es keine "einfache" Lösung für diese Aufgabe gibt ;)
Stress (in Form juristischer Probleme) werde ich mir damit sicherlich nicht antun ... dewegen die Frage.
 
O

Olli-Ka

Moin,
ich würd´s nicht machen.
Wir hatten mal eine WG (Reihenhaus mit 4 Bewohnern in Krefeld), da gab´s öfter Stress, weil ein Mitbewohner immer extrem am Filme saugen war.
Hierdurch ging die Leistung für die anderen nach unten, ich weiß nicht mehr was für eine Leitung das war.
Die Frage ist auch: Was passiert wenn der illegale Sachen runterlädt?
Gruß Olli
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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