Abstand zur Kreisstraße - Haus und Carport

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M

morph3us

Hallo liebes Forum,

ich lese seit einigen Wochen mit und habe bereits viele wertvolle Informationen aus dem Forum gewonnen und auch einigen Spaß beim Lesen einiger Diskussionen gehabt. Dafür erst einmal vielen Dank!

Meine Frau und ich planen derzeit den Bau eines Einfamilienhaus in Niedersachsen (Hamburger Speckgürtel) und ich habe hierzu eine konkrete Frage, bei der ich auf Euer Wissen hoffe:

Unser Grundstück liegt innerorts an einer Kreisstraße und da es keinen Bebauungsplan gibt, hat der Vorbesitzer vor Verkauf eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde mit einem Bauvorbescheid positiv beschieden und es gilt erwartungsgemäß das Einfügungsgebot nach §34 Baugesetzbuch.
Als Auflage wird gestellt, dass ein Abstand von 15m zum Fahrbahnrand eingehalten wird. (Laut NStrG beträgt der Mindestabstand 20m, Befreiung hiervon wird aber in Aussicht gestellt solange die 15m eingehalten werden)

Soweit so klar. Aber: Das Nachbarhaus steht ~14m vom Fahrbahnrand entfernt und der andere Nachbar hat seine Carport ~11m von der Straße entfernt. Beides auch in den Plänen ersichtlich, also keine Schwarzbauten.
Für uns stellt sich die Frage ob es ggf. möglich ist, das Carport näher als die 15m an die Straße heran zu bauen. Ich habe freundlich telefonisch bei der Behörde nachgefragt, dort wurde mir aber ebenso freundlich (keine Ironie) gesagt, dass die 15m schon eine Ausnahme wären und mehr nicht ginge.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, dass Haus in einer Flucht mit dem Nachbarhaus zu errichten und das Carport ggf. auch auf die 11m an die Straße zu bekommen. Wenn das nicht geht, können wir trotzdem bauen, aber haben einen recht unnutzbaren Streifen zwischen Haus und Straße (Osten).

Nun stellen sich mir zwei Fragen:

1) Nehmen wir es so hin oder versuchen wir im Bauantrag das Carport näher an die Straße zu bekommen (11m) mit der Gefahr, dass sich dadurch alles verzögert?
2) Welche anderen Möglichkeiten gibt es um ggf. einen Unterstand für Fahrzeuge dichter an die Straße zu bekommen?

Danke für Eure Hilfe.
 
E

Escroda

Beides auch in den Plänen ersichtlich
In welchen Plänen?
also keine Schwarzbauten.
Wenn die Antwort zu obiger Frage nicht "In den genehmigten Bauvorlagen es Nachbarn." lautet, halte ich diese Schlussfolgerung für gewagt.
Nehmen wir es so hin
Mein Rat: Ja.
oder versuchen wir im Bauantrag
Wenn Du meinen ersten Rat nicht befolgen möchtest, rate ich zur Bauvoranfrage. Ist billiger.
dass sich dadurch alles verzögert
Wie wichtig ist Dir ein schneller Fortschritt? Wie viel Verzögerung Nähmst Du in Kauf?
2) Welche anderen Möglichkeiten gibt es um ggf. einen Unterstand für Fahrzeuge dichter an die Straße zu bekommen?
Mir sind keine bekannt.
 
M

morph3us

Danke für Deine Antwort. Im Grunde sehe ich es auch wie Du, aber wenn es sinnvolle Möglichkeiten gibt da doch noch etwas dran zu drehen, würde ich mich ärgern nicht zumindest danach gefragt zu haben.

In welchen Plänen?
In der Flurkarte/Liegenschaftsgrafik die für die Bauvoranfrage genutzt wurde und den Auszügen die mir vorliegen

Wenn die Antwort zu obiger Frage nicht "In den genehmigten Bauvorlagen es Nachbarn." lautet, halte ich diese Schlussfolgerung für gewagt.
Da hast Du recht, sicher weiß ich es nicht. Aber in meinen Gesprächen mit den Ämtern war ersichtlich, dass die Abstände dort bekannt sind.

Warum das vor Jahren für die Nachbarhäuser mal anders entschieden wurde, weiß ich nicht (angeblich war da mal was mit Landwirtschaft), aber für mich sieht es so aus, als ob wir uns nicht einfach darauf berufen können, dass "die ja auch dichter an der Straße sind". Erscheint mir alles recht willkürlich, was natürlich nervt.

Wie wichtig ist Dir ein schneller Fortschritt? Wie viel Verzögerung Nähmst Du in Kauf?
Wir haben grundsätzlich keinen Zeitdruck, aber zum einen haben wir natürlich Lust jetzt wo wir das Grundstück haben auch loszulegen und zum anderen ist gegen die Preissteigerung ansparen auch schwierig.
Wenn ich Durch ein "nein, 14m gehen nicht, sie müssen auf 15m, bitte ändern" 4 Wochen verlieren würde es aber eine Chance gibt, dass sie bei guter BEgründung "ja" sagen würde ich es ggf. probieren. 3-4 Monate Verzögerung sind es mir nicht wert.
Druchfechten bis zum hohen Gericht ist also keine Option.
 
E

Escroda

Was mich wundert, ist deine Aussage
Unser Grundstück liegt innerorts an einer Kreisstraße
Die 20m gelten ja nur außerhalb der Ortsdurchfahrten. Wie kommt diese Auflage überhaupt zu Stande?
Nun hast Du die 15m ja bereits schriftlich und die sind für das Baugrundstück durch den Vorbescheid auch aktenkundig. Weiterhin hast Du ganz aktuell die freundliche Bestätigung der Mindestgrenze auch fernmündlich erhalten. Wenn Du jetzt trotzdem eine weitere Voranfrage oder gar den Bauantrag anders stellst, kann es ganz schnell vorbei sein mit der Freundlichkeit, was in unkalkulierbare Verzögerung münden kann. Daher bleibe ich bei meinem ersten Rat.
bei guter BEgründung
Versuch's mal. Überzeuge mich!
 
M

Maria16

Der Standort der Ortstafel und die erschließungsrechtliche Ortsdurchfahrt müssen nicht zwingend identisch sein. Vielleicht liegt da der Hund begraben? Allerdings lassen Baulastträger oft auch im Verknüpfungsbereich nur ungern neue Zufahrten zu...
 
M

morph3us

Das ganze liegt tatsächlich "außerhalb" des Ortskerns (für den es einen Bebauungsplan gibt), aber noch innerhalb des Ortsschildes. Daran wird es wahrscheinlich liegen.

@Escroda: Ich bin da bei Dir, das Risiko ist mir im Grunde aus den von Dir genannten Gründen auch zu hoch. Meine Hoffnung war, dass es vll. noch eine Begründung gibt auf die wir bislang nicht gekommen sind.

Mehr als "die anderen Kinder dürfen aber auch näher an der Straße spielen" fällt uns aktuell nicht ein.
Mal abgesehen davon, dass ich den Sinn der Abstandsregelung innerorts und die unterschiedlichen Ausnahmeregelungen für verschiedene Grundstücke logisch nicht nachvollziehen kann...
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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