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morph3us
Hallo liebes Forum,
ich lese seit einigen Wochen mit und habe bereits viele wertvolle Informationen aus dem Forum gewonnen und auch einigen Spaß beim Lesen einiger Diskussionen gehabt. Dafür erst einmal vielen Dank!
Meine Frau und ich planen derzeit den Bau eines Einfamilienhaus in Niedersachsen (Hamburger Speckgürtel) und ich habe hierzu eine konkrete Frage, bei der ich auf Euer Wissen hoffe:
Unser Grundstück liegt innerorts an einer Kreisstraße und da es keinen Bebauungsplan gibt, hat der Vorbesitzer vor Verkauf eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde mit einem Bauvorbescheid positiv beschieden und es gilt erwartungsgemäß das Einfügungsgebot nach §34 Baugesetzbuch.
Als Auflage wird gestellt, dass ein Abstand von 15m zum Fahrbahnrand eingehalten wird. (Laut NStrG beträgt der Mindestabstand 20m, Befreiung hiervon wird aber in Aussicht gestellt solange die 15m eingehalten werden)
Soweit so klar. Aber: Das Nachbarhaus steht ~14m vom Fahrbahnrand entfernt und der andere Nachbar hat seine Carport ~11m von der Straße entfernt. Beides auch in den Plänen ersichtlich, also keine Schwarzbauten.
Für uns stellt sich die Frage ob es ggf. möglich ist, das Carport näher als die 15m an die Straße heran zu bauen. Ich habe freundlich telefonisch bei der Behörde nachgefragt, dort wurde mir aber ebenso freundlich (keine Ironie) gesagt, dass die 15m schon eine Ausnahme wären und mehr nicht ginge.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, dass Haus in einer Flucht mit dem Nachbarhaus zu errichten und das Carport ggf. auch auf die 11m an die Straße zu bekommen. Wenn das nicht geht, können wir trotzdem bauen, aber haben einen recht unnutzbaren Streifen zwischen Haus und Straße (Osten).
Nun stellen sich mir zwei Fragen:
1) Nehmen wir es so hin oder versuchen wir im Bauantrag das Carport näher an die Straße zu bekommen (11m) mit der Gefahr, dass sich dadurch alles verzögert?
2) Welche anderen Möglichkeiten gibt es um ggf. einen Unterstand für Fahrzeuge dichter an die Straße zu bekommen?
Danke für Eure Hilfe.
ich lese seit einigen Wochen mit und habe bereits viele wertvolle Informationen aus dem Forum gewonnen und auch einigen Spaß beim Lesen einiger Diskussionen gehabt. Dafür erst einmal vielen Dank!
Meine Frau und ich planen derzeit den Bau eines Einfamilienhaus in Niedersachsen (Hamburger Speckgürtel) und ich habe hierzu eine konkrete Frage, bei der ich auf Euer Wissen hoffe:
Unser Grundstück liegt innerorts an einer Kreisstraße und da es keinen Bebauungsplan gibt, hat der Vorbesitzer vor Verkauf eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde mit einem Bauvorbescheid positiv beschieden und es gilt erwartungsgemäß das Einfügungsgebot nach §34 Baugesetzbuch.
Als Auflage wird gestellt, dass ein Abstand von 15m zum Fahrbahnrand eingehalten wird. (Laut NStrG beträgt der Mindestabstand 20m, Befreiung hiervon wird aber in Aussicht gestellt solange die 15m eingehalten werden)
Soweit so klar. Aber: Das Nachbarhaus steht ~14m vom Fahrbahnrand entfernt und der andere Nachbar hat seine Carport ~11m von der Straße entfernt. Beides auch in den Plänen ersichtlich, also keine Schwarzbauten.
Für uns stellt sich die Frage ob es ggf. möglich ist, das Carport näher als die 15m an die Straße heran zu bauen. Ich habe freundlich telefonisch bei der Behörde nachgefragt, dort wurde mir aber ebenso freundlich (keine Ironie) gesagt, dass die 15m schon eine Ausnahme wären und mehr nicht ginge.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, dass Haus in einer Flucht mit dem Nachbarhaus zu errichten und das Carport ggf. auch auf die 11m an die Straße zu bekommen. Wenn das nicht geht, können wir trotzdem bauen, aber haben einen recht unnutzbaren Streifen zwischen Haus und Straße (Osten).
Nun stellen sich mir zwei Fragen:
1) Nehmen wir es so hin oder versuchen wir im Bauantrag das Carport näher an die Straße zu bekommen (11m) mit der Gefahr, dass sich dadurch alles verzögert?
2) Welche anderen Möglichkeiten gibt es um ggf. einen Unterstand für Fahrzeuge dichter an die Straße zu bekommen?
Danke für Eure Hilfe.