Ab wann ist eine Ummeldung möglich?

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S

Stemi

Googelt doch mal bitte die Wörter Elternwille, Schulgesetz, und Euer Bundesland. Wenn Ihr fündig werdet, dann schreibt Ihr dem Schulamt mit Durchschlag an die formal zuständige Schule, dass es Euer erklärter Elternwille ist, dass das Kind in die Schule am Bauort eingeschult wird. Begründet weiterhin dass ihr dort schon arbeitet und das Kind dort in den Kindergarten gegangen ist. Ihr verpflichtet Euch weiterhin dafür zu sorgen dass keine nicht Krankheitsbedingten Ausfallzeiten vorkommen werden.
Die aufnehmende Schule habe erklärt, dass Platz für das Kind vorhanden ist.
Wenn dies nicht möglich ist, wird Euer Kind zu Hause bleiben bis zum Umzug. Das wollt Ihr aber eigentlich keinesfalls.

Wichtig: Brief ganz freundlich aber klar formulieren und mit Einschreiben/Rückschein schicken.

Ihr werdet darauf sehr schnell zu einem Gespräch ins Schulamt geladen, wo ihr das noch mal freundlich aber bestimmt erklärt und Euch nicht umstimmen lasst.

Die Argumente müssen Gebetsmühlenartig immer wieder kommen.
Und das Wort "unser erklärter Elternwille" in jedem zweiten Satz.

Bisher hat das immer geklappt.

Wichtig: sehr freundlich aber knallhart in der Sache.
Also wir hatten schon Widerspruch eingelegt und sind beim Schulamt gelandet. Dort wurde uns geraten den Antrag zurueckzuziehen, da wir keine Chance haben und einiges an Kosten nach sich zieht.

Hast du Erfahrungen mit der Materie?
 
Umbau-Susi

Umbau-Susi

Habt Ihr dazu einen widerspruchsfähigen Bescheid bekommen oder hat man Euch das nur "gesagt"? Was steht in Eurem Schulgesetz (Länderangelegenheit) zim Elternwillen?
 
S

Stemi

Ich denke ja. Wir haben Bescheid von der Gemeinde bekommen. Hier haben wir dann Widerspruch eingelegt und das ganze ging zum Schulamt. Hier gabs dann ebenfalls einen Bescheid und im Nachgang ein Telefonat mit dem Schulamtsleiter. Dieser meinte dann dass es keine Aussicht auf Erfolg Gäbe , und erhebliche Kosten auf uns zukommen würden sofern wir das durchziehen. Wir sollten doch besser den Widerspruch widerrufen. Das haben wir dann auch getan.

Was steht in Eurem Schulgesetz (Länderangelegenheit) zim Elternwillen?
Gute Frage. Eine Suche nach "Elternwille" auf der HP des bayerischen Staatsministeriums brachte keine Treffer.
 
Umbau-Susi

Umbau-Susi

Damit hat sich das Thema dann erledigt. Ihr habt auf weitere Möglichkeiten bis hin zur Klage verzichtet.

In Bayern ist es aber laut Schulgesetz auch so, dass Eltern kein freies Wahlrecht der Grundschule für ihr Kind zusteht.
In anderen Bundesländern ist das anders.
 
H

HilfeHilfe

ich hätte abgewartet, sorry aber was für kosten außer der klagekosten ?

Ich hätte mir zumindest die Antwort angeschaut und dann entschieden. Jetzt ist es wohl rum.
 
B

Bieber0815

wir planen gerade unseren Hausbau (Baubeginn hoffentlich Juli,August) und haben ein kleines Problem.
Unser Kind wird dieses Jahr im September eingeschult - aber leider nicht an unserem zukünftigen Wohnort sondern 30 km davon entfernt (aktueller Wohnsitz)
Wir sind in einer ähnlichen Situation und hatten Glück -- unserem Antrag wurde stattgegeben, so dass das Kind dort eingeschult wurde, wo es in Kürze auch wohnt. Es sind in diesem Fall keine 30 km, sondern nur 5 km.

Ich versuche mal Gegenargumente:
- Ihr werdet voraussichtlich ein ganzes Schuljahr bis zum Einzug benötigen, nicht etwa nur ein paar Wochen/Monate.
- 30 km einfache Entfernung ist IMHO ein weiter Weg zur Grundschule; ich würde das vermeiden.
- Ein Wechsel nach dem ersten Schuljahr ist keine Katastrophe, da geht die Welt nicht unter und auch solche Kinder haben Freunde und werden groß.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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