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Ulrich Fuckert
@Tom1607: 1.) Im Bereich von Decken stellt die Ausführung des Styrodurstreifesn auch häufig überhaupt kein Problem dar. In der Regel werden die Druckbelastungsgrenzen des Mauerwerks ja nicht in den oberen Geschossen erreicht. Ganz anders kann das aber im unterm Geschoss aussehen. Besonders in Bereichen von z.B. Mauerwerkspfeilern (zwischen zwei großen Fenstern zur Terrasse), werden häufig die Grenzdruckspannungen des Mauerwerks erreicht. Fehlt dann ein angesetzter Teil der Aufstandsfläche des Steines, kann es zum Versagen kommen.
2.) Nur dadurch, dass in immer mehr Neubauten Styrodur zum Abschalten der Bodenplatte genommen wird, macht den Fehler nicht richtiger. Im Schadensfall, fliegt dieser Punkt dem Planer und / oder Ausführer um die Ohren. Abgesehen davon, dass diese Ausführung nicht DIN-konform ist, geben die Herstellerfirmen der Abdichtungsmaterialien als Grundlage mineralische Untergründe an. Styrodur ist nicht mineralisch und entspricht somit auch nicht den Anforderungen der Hersteller bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung des Materials. Wird es dennoch so ausgeführt und kommt es zum Schaden, wird der Sachverständige die Ausführung als nicht regelkonform bzw. mangelhaft einstufen.
2.) Nur dadurch, dass in immer mehr Neubauten Styrodur zum Abschalten der Bodenplatte genommen wird, macht den Fehler nicht richtiger. Im Schadensfall, fliegt dieser Punkt dem Planer und / oder Ausführer um die Ohren. Abgesehen davon, dass diese Ausführung nicht DIN-konform ist, geben die Herstellerfirmen der Abdichtungsmaterialien als Grundlage mineralische Untergründe an. Styrodur ist nicht mineralisch und entspricht somit auch nicht den Anforderungen der Hersteller bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung des Materials. Wird es dennoch so ausgeführt und kommt es zum Schaden, wird der Sachverständige die Ausführung als nicht regelkonform bzw. mangelhaft einstufen.