M
Martinovic
Hallo zusammen,
wie würdet ihr folgenden Fall bewerten?
In einem Bauvertrag ist folgendes zum Thema Festpreisgarantie geregelt:
Es gilt eine Festpreisgarantie von 12 Monaten vereinbart. Nach Ablauf verändert sich der Kaufpreis um die Höhe der Inflationsrate sowie einem Teuerungszuschlag von x %.
Weiteres ist nicht geregelt.
Wann beginnt eurer Meinung nach die Festpreisgarantie (meines Erachtens bei Vertragsabschluss) und wann endet sie bzw. wann fällt eine Nachforderung an? Der Baubeginn liegt innerhalb der 12 Monate, der Bau ist jedoch nicht innerhalb dieser 12 Monate abgeschlossen.
Vielen Dank für eure Meinungen.
Grüße
wie würdet ihr folgenden Fall bewerten?
In einem Bauvertrag ist folgendes zum Thema Festpreisgarantie geregelt:
Es gilt eine Festpreisgarantie von 12 Monaten vereinbart. Nach Ablauf verändert sich der Kaufpreis um die Höhe der Inflationsrate sowie einem Teuerungszuschlag von x %.
Weiteres ist nicht geregelt.
Wann beginnt eurer Meinung nach die Festpreisgarantie (meines Erachtens bei Vertragsabschluss) und wann endet sie bzw. wann fällt eine Nachforderung an? Der Baubeginn liegt innerhalb der 12 Monate, der Bau ist jedoch nicht innerhalb dieser 12 Monate abgeschlossen.
Vielen Dank für eure Meinungen.
Grüße