Ablauf Festpreisgarantie, Nachzahlung fällig?

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M

Martinovic

Hallo zusammen,

wie würdet ihr folgenden Fall bewerten?

In einem Bauvertrag ist folgendes zum Thema Festpreisgarantie geregelt:

Es gilt eine Festpreisgarantie von 12 Monaten vereinbart. Nach Ablauf verändert sich der Kaufpreis um die Höhe der Inflationsrate sowie einem Teuerungszuschlag von x %.

Weiteres ist nicht geregelt.

Wann beginnt eurer Meinung nach die Festpreisgarantie (meines Erachtens bei Vertragsabschluss) und wann endet sie bzw. wann fällt eine Nachforderung an? Der Baubeginn liegt innerhalb der 12 Monate, der Bau ist jedoch nicht innerhalb dieser 12 Monate abgeschlossen.

Vielen Dank für eure Meinungen.

Grüße
 
H

HilfeHilfe

Der Satz ist mir zu schwammig. Es müsste ein Passus rein was innerhalb der 12 Monat erfolgen muss ( zB Fertigstellung , oder Baubeginn, oder mindestens 75 % des Baufortschritts).

Sonst streiten man sich wie du geschrieben hast am Ende bzgl. der Definition
 
S

Sparfuchs77

Hallo zusammen,

wie würdet ihr folgenden Fall bewerten?

In einem Bauvertrag ist folgendes zum Thema Festpreisgarantie geregelt:

Es gilt eine Festpreisgarantie von 12 Monaten vereinbart. Nach Ablauf verändert sich der Kaufpreis um die Höhe der Inflationsrate sowie einem Teuerungszuschlag von x %.

Weiteres ist nicht geregelt.

Wann beginnt eurer Meinung nach die Festpreisgarantie (meines Erachtens bei Vertragsabschluss) und wann endet sie bzw. wann fällt eine Nachforderung an? Der Baubeginn liegt innerhalb der 12 Monate, der Bau ist jedoch nicht innerhalb dieser 12 Monate abgeschlossen.

Vielen Dank für eure Meinungen.

Grüße
Ich würde das so verstehen das ab Unterschrift das Jahr läuft und nach Ablauf der Frist jede weitere Rechnung mit dem Zuschlag versehen wird / werden kann.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich würde das so verstehen das ab Unterschrift das Jahr läuft und nach Ablauf der Frist jede weitere Rechnung mit dem Zuschlag versehen wird / werden kann.
Aber das würde der Firma freie Hand geben um die Preise durch Trödele zu treiben. Sollte die Verzögerung nicht durch den Bauherrn verursacht sein, dürfte die Klausel angreifbar sein.
 
11ant

11ant

Weiteres ist nicht geregelt.
Wenn nichts "weiteres" geregelt ist, dann ist hier nicht weniger als das Entscheidende nicht geregelt. Formlos - fristlos - fruchtlos: das Ablaufdatum ist unbestimmt. Immerhin hat die Frist hier nicht mit der Krönung Karl I. begonnen, aber doch wohl leider mit der Unterschrift des Vertrages (oder spätestens mit der Auftragsbestätigung).
 
Zuletzt aktualisiert 16.02.2025
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