f-pNo
Es wurde ja schon von allen gesagt - die KFW-Mittel müssen VOR Baubeginn beantragt werden.
Im Übrigen ist für Euch nicht nur die Beantragung, sondern auch der Erhalt der Genehmigung wichtig. Denn erst NACH Erhalt der Genehmigung dürft Ihr bauen.
Die Bedingung bzgl. Nachweis der Erreichung des KfW-Standards ist unter Punkt 5 zu finden.
Unabhängig davon ist eine vorherige Genehmigung auch für EUCH selber wichtig:
Stellt Euch vor, Ihr plant mit den 50´ der KfW. Ihr richtet die anderen Kredithöhe danach aus, dass der KfW-Standard erreicht wird.
Aus irgendeinen Grund erreicht Euer Haus diesen Standard nicht - dann habt Ihr plötzlich eine Finanzierungslücke von 50.000 Euro.
Ihr wollt doch eine gesicherte Finanzierung und nicht eine - evtl. 90% sichere Finanzierung?
Im Übrigen ist für Euch nicht nur die Beantragung, sondern auch der Erhalt der Genehmigung wichtig. Denn erst NACH Erhalt der Genehmigung dürft Ihr bauen.
Die Bedingung bzgl. Nachweis der Erreichung des KfW-Standards ist unter Punkt 5 zu finden.
Unabhängig davon ist eine vorherige Genehmigung auch für EUCH selber wichtig:
Stellt Euch vor, Ihr plant mit den 50´ der KfW. Ihr richtet die anderen Kredithöhe danach aus, dass der KfW-Standard erreicht wird.
Aus irgendeinen Grund erreicht Euer Haus diesen Standard nicht - dann habt Ihr plötzlich eine Finanzierungslücke von 50.000 Euro.
Ihr wollt doch eine gesicherte Finanzierung und nicht eine - evtl. 90% sichere Finanzierung?