Ablauf Zusage Bank / KfW 153

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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f-pNo

f-pNo

Es wurde ja schon von allen gesagt - die KFW-Mittel müssen VOR Baubeginn beantragt werden.
Im Übrigen ist für Euch nicht nur die Beantragung, sondern auch der Erhalt der Genehmigung wichtig. Denn erst NACH Erhalt der Genehmigung dürft Ihr bauen.

Die Bedingung bzgl. Nachweis der Erreichung des KfW-Standards ist unter Punkt 5 zu finden.

Unabhängig davon ist eine vorherige Genehmigung auch für EUCH selber wichtig:
Stellt Euch vor, Ihr plant mit den 50´ der KfW. Ihr richtet die anderen Kredithöhe danach aus, dass der KfW-Standard erreicht wird.
Aus irgendeinen Grund erreicht Euer Haus diesen Standard nicht - dann habt Ihr plötzlich eine Finanzierungslücke von 50.000 Euro.
Ihr wollt doch eine gesicherte Finanzierung und nicht eine - evtl. 90% sichere Finanzierung?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Da das Haus KfW 70 wird, wollen wir natürlich KfW 153 in Anspruch nehmen. Nun sagt die Bank, dass die einen Nachweis vom Energieexperten brauchen, dass das Haus KfW 70 erfüllt um den Kredit zu beantragen. Dann heißt es ca. 2 Wochen warten bis die KfW zugesagt hat, danach kommt innerhalb von ein paar Tagen die Zusage von der Bank.

Nun habe ich mit dem Bauunternehmen gesprochen und die sagen, der Nachweis sei erst in dem Moment erforderlich, in dem die KfW Geld zahlen muss?
Den BU oder Anbieter würde ich in die Wüste schicken!

Was von beidem ist richtig?
KfW-Mittel sind nichts anderes als Steuergelder. Das die NRW.Bank verpflichtet ist, deren Verwendung vorab zu prüfen, sollte Jedermann nachvollziehbar sein. Im Übrigen kannst Du auf Seiten der KfW nachlesen, was die richtige Antwort ist (f-pNo war ja so freundlich, den link [kann stehen bleiben ] zu posten). Ich frage mich nicht zum ersten Mal, weshalb solche existenziellen Fragen über ein Forum geklärt werden müssen, bevor selbst nach Infos gesucht wird?

Der Vollständigkeit halber - das Formular 153 dient nur der "ersten" Info für die KfW; nach Abschluss der Baumaßnahme muß seitens des Planers (zumeist Statiker) anhand der verwendeten Materialien nachgewiesen werden, daß auch Effizienzhausstatus "xyz" eingehalten wurde.

Man muss jetzt ja nicht unnötig zwei Wochen warten...
Du wartest so oder so noch länger, denn mit der Zusage erfolgt ja nicht gleichermaßen der 1. Spatenstich. Ein bißchen Bauantrag oder vereinfachtes genehmigungsverfahren darf ja auch sein, ein wenig Vorlaufzeit braucht Dein BU auch ....

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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