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wanderjupp
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Gestern nahm ich noch einmal Kontakt mit dem Bürgermeister auf und habe um eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung inklusive der Begründung gebeten und als Antwort erhalten, dass es für die Vergabe von Bauplätzen keine konkrete Vergaberichtlinien gebe und jedes Gemeinderatsmitglied über jede Bewerbung nach eigener Einschätzung entscheide. Er sei deshalb nicht in der Lage, mir von jedem Gemeinderatsmitglied seine persönlichen Entscheidungsgründe zu übermitteln".
Insgesamt halten es die anderen Gemeinden in der Nähe so, mit Hilfe eines Punktesystems zu entscheiden. Das ist wenigstens transparent.
Wir haben mit dieser Gemeinde nun abgeschlossen und wollen dort auch nicht mehr wohnen, aber rein auf der rechtlichen Ebene besteht mittlerweile schon der Wunsch, gegen diese Entscheidung anzugehen. Außerdem habe ich noch gehört, dass eine Gemeinde eine Bewerbung nicht ablehnen darf, wenn es keine weiteren Bewerber gibt und keine Vergaberichtlinien bestehen, da die Gemeinde das somit durch den Verkauf verdiente Geld nicht einfach liegenlassen darf.
Viele Grüße
Gestern nahm ich noch einmal Kontakt mit dem Bürgermeister auf und habe um eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung inklusive der Begründung gebeten und als Antwort erhalten, dass es für die Vergabe von Bauplätzen keine konkrete Vergaberichtlinien gebe und jedes Gemeinderatsmitglied über jede Bewerbung nach eigener Einschätzung entscheide. Er sei deshalb nicht in der Lage, mir von jedem Gemeinderatsmitglied seine persönlichen Entscheidungsgründe zu übermitteln".
Insgesamt halten es die anderen Gemeinden in der Nähe so, mit Hilfe eines Punktesystems zu entscheiden. Das ist wenigstens transparent.
Wir haben mit dieser Gemeinde nun abgeschlossen und wollen dort auch nicht mehr wohnen, aber rein auf der rechtlichen Ebene besteht mittlerweile schon der Wunsch, gegen diese Entscheidung anzugehen. Außerdem habe ich noch gehört, dass eine Gemeinde eine Bewerbung nicht ablehnen darf, wenn es keine weiteren Bewerber gibt und keine Vergaberichtlinien bestehen, da die Gemeinde das somit durch den Verkauf verdiente Geld nicht einfach liegenlassen darf.
Viele Grüße