Abmessungen des Grundstücks

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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N

nordanney

Die Erschließung hat nichts mit der Lage und dem Zuschnitt des Grundstücks zu tun. Diese beiden Punkte MÜSSEN vor der Erschließung bekannt sein, denn sonst wären auch Lage der Straßen, Kanäle etc. noch gar nicht planbar.
Von daher wird es einen Plan des Baugebiets mit den Grundstücken geben, man muss ihn sich nur besorgen - darum hätte der TE sich schon lange kümmern können!
 
D

DG

Ganz locker bleiben.

Es ist nicht unüblich, dass es zwar Planungen für Grundstücke gibt, die Teilung aber erst in Auftrag gegeben wird, wenn auch konkrete Kaufinteressenten vorhanden sind. Das bedeutet, dass man das Grundstück in der Katasterkarte noch nicht sehen und ergo auch noch nicht kaufen kann.

Trotzdem ist es möglich einen Kaufvertrag aufzusetzen und auch zu schließen, der dann Zug um Zug umgesetzt wird. Diesem Kaufvertrag wird dann die (maßstäbliche) Planung angehängt und der Kaufgegenstand beschrieben, beispielsweise Plangrundstück 12, Größe ca. 600m². Im Plan können/sollten dann auch ungefähre Grundstücksmaße (hier: ca, 20x30m o.ä.) drinstehen. Die beauftragte Vermessungsstelle bildet dann das Grundstück nach diesen Vorgaben und die neuen Grenzen müssen dann vom Verkäufer anerkannt werden. IdR sind beim Grenztermin auch die Erwerber dabei, diese können auch als Auftraggeber/Kostenträger auftreten.

Das hat den Vorteil, dass man die Grundstücke evtl. noch an etwaige Wünsche der Käufer anpassen kann und dass die Investoren/Entwickler des Baugebietes nicht die kompletten Vermessungskosten für alle Grundstücke vorstrecken müssen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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