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fraubauer
Guten Tag.
Ich bin ein wenig unsicher und bitte um Hilfe.
Bald steht für uns die Abnahme unserer schlüsselfertigen ETW vom Bauträger bevor.
Was muß ich nun in das Abnahmeprotokoll einfügen, wenn ich die Wohnung auf "Sicht" geprüft habe?
Ich kann ja nur eine Sichtprüfung durchführen. Als Laie weiß ich ja nicht, was ich alles kontrollieren muß.
Ich hab mir zwar Kontrolllisten besorgt, doch bin ich mir sehr unsicher. Ein Gutachter darf ja nicht mit.
Darf ich ins Abnahmeprotokoll "unter Vorbehalt" unterschreiben?
Oder soll ich "eine Sichtprüfung wurde durchgeführt und keine Mängel festgestellt".
Das Ganze ist kompliziert. Es gibt eine Art "Vorbesichtigung", wo man Mängel mitteilen soll, welche der BT
behebt. Dann kommt es zur Übergabe der Schlüssel.
Doch ich kann ja nur eine "Sichtprüfung" durchführen.
Ein Gutachter darf ja erst prüfen, wenn ich Eigentümer bin, also wenn die Übergabe stattgefunden hat...
Bin echt unsicher, wie ich mich verhalten soll..
Danke
erika
Ich bin ein wenig unsicher und bitte um Hilfe.
Bald steht für uns die Abnahme unserer schlüsselfertigen ETW vom Bauträger bevor.
Was muß ich nun in das Abnahmeprotokoll einfügen, wenn ich die Wohnung auf "Sicht" geprüft habe?
Ich kann ja nur eine Sichtprüfung durchführen. Als Laie weiß ich ja nicht, was ich alles kontrollieren muß.
Ich hab mir zwar Kontrolllisten besorgt, doch bin ich mir sehr unsicher. Ein Gutachter darf ja nicht mit.
Darf ich ins Abnahmeprotokoll "unter Vorbehalt" unterschreiben?
Oder soll ich "eine Sichtprüfung wurde durchgeführt und keine Mängel festgestellt".
Das Ganze ist kompliziert. Es gibt eine Art "Vorbesichtigung", wo man Mängel mitteilen soll, welche der BT
behebt. Dann kommt es zur Übergabe der Schlüssel.
Doch ich kann ja nur eine "Sichtprüfung" durchführen.
Ein Gutachter darf ja erst prüfen, wenn ich Eigentümer bin, also wenn die Übergabe stattgefunden hat...
Bin echt unsicher, wie ich mich verhalten soll..
Danke
erika