Abnahme ETW Abnahme "unter Vorbehalt"? Sichtprüfung durchführen?

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fraubauer

Da die Nerven blank liegen, hoffe ich, dass sich dass ein wenig beruhigt hat.

Aus der Fülle und Art der Fragen gewinne ich den Eindruck, dass du nicht hinreichend vorbereitet / informiert bist.
Bis zur Abnahme ist es wohl noch etwas hin; da wird es aber ernst und der BT wird zu dem Termin keinesfalls freundlicher.
Man kann den Kampf gegen seinen BT zum Lebenszweck machen. Dafür braucht man Zeit, hinreichend tiefe Taschen und ein streitbares Naturell. Spaß macht das alles aber nicht wirklich.

Zur Situation:
Woher soll das Licht abends in der Wohnung auch herkommen? Licht und Lampen wurden nicht mit verkauft. Warum also lässt man sich auf so einen Termin(Vorschlag) ein?

Ich schrieb bereits: Übergabe und Abnahme sind nicht dasselbe. Einziehen und prüfen schadet also solange nicht, bis nicht abgenommen wurde. Wann die Abnahme stattfinden soll.... wissen wir nicht.
Aber: Der BT wird euch mutmaßlich nicht einziehen lassen, solange nicht bei Übergabe auch die Abnahme erklärt wird.

Kurz und knapp:
Abnahme "unter Vorbehalt" (vorbehaltlich von was denn? Dass es Licht werde?) geht nicht.
Konkrete Mängel sind konkret zu rügen. Ist dies streitig, sind die unterschiedlichen Bewertungen zu vermerken, notfalls einseitiges Protokoll im Nachgang nachweisbar dem BT zukommen lassen, was aber die schlechteste Lösung ist.
§ 640 II Baugesetzbuch bei der Abnahme beachten.
BT hat bis zur Übergabe das Hausrecht, kann also Dritte ausschließen. Ist aber vom BT zu kurz gedacht: Man kann das bei der Abnahme umgehen, da diese eine sog. rechtsgeschäftliche Erklärung ist, bei der Vertretung möglich ist, siehe Beiträge zuvor. Vollmachtserteilung für Sachverständige ratsam. Und natürlich darf man dann Sachverständigen auch begleiten (wenn es freichlich andersherum vorgesehen ist....).

Abnahme bei Tageslicht!

Die Eigentümer nicht in die Whg lassen, ist "Drohkulisse", aber maximal lästig und daher effektiv.
Dann bekommt er nicht die letzte Rate usw. Macht aber alles keinen Spaß. Wichtig ist auch die Vertragslage - und die ist hier nicht bekannt.
Und man muss mit dem BT auch noch 5 Jahre Gewährleistungphase im Nachgang überstehen - nach der Abnahme aber mit geänderter Beweislast für Mängel.

Nimm ggf. 500 EUR in die Hand und lasse dich von einem (Fach-) Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten.
Oder gurke da irgendwie mit gefährlichem Internethalbwissen durch.
Oder Augen zu und einfach einziehen, s.o. Beitrag von nordanney.

Wie auch immer: Viel Erfolg!
Hallo!
Vielen Dank für deine Nachricht. Hat mir sehr geholfen. Gruß Erika
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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