Abnahme steht an - Mängel oder nicht? Erfahrungen?

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H

HUMARX

Hallo,

wir haben Anfang des Jahres angefangen zu bauen und im Oktober soll nun die Abnahme erfolgen. Bisher wurde alles qualitativ gut gemacht, allerdings sind mir folgende Punkte aufgefallen die von den Plänen abweichen und die der Bauträger nicht anerkennt:

1. Auf der Straßenseite sind 6 Fenster die gleichgroß sein sollten und auch so auf den Plänen geplant wurden. Nun sind die oberen Fenster 14cm länger als die unteren.

2. Von dem Schlafzimmern meiner Töchter auf den Balkon gibt es nun eine 16 cm hohe Stufe, die auf keinen der Plänen erscheint. Es müsste sein, wegen dem Gefälle auf dem Balkon. Dadurch sind die Balkontüren nun auch kürzer als auf den Plänen.

3. Durch den höheren Aufbau auf dem Balkon musste die Brüstung (gemauert) ebenfalls erhöht werden. Dadurch weicht nun auch diese Hausansicht vom Plan ab, da nun auch weniger von den Terrassentüren von draußen zu sehen ist.

Diese Änderungen wurden nicht vorher mit uns besprochen noch von uns freigegeben.

Da wir nun noch 65qm vom Bauträger Fliesen lassen, habe ich ihm angeboten das er die hälfte der Kosten übernehmen könnte und wir vergessen die genannten Punkte, dies lehnte er ab.

Wie sollen wir uns verhalten? Die Hausansichten passen nicht mit dem was wir wollten und geplant war. Letztendlich werden wir damit leben müssen, nur sehe ich nicht ein für was zu bezahlen was ich nicht bestellt habe. Schließlich greift der Bauträger für jede Änderung unsererseits tief in die Tasche. Der Bauträger selbst gesteht sich keine Fehler, es sein alles normal...
 
H

HilfeHilfe

ich finde das es sich um grobe Mängel handelt und zumindest vorher diese mit euch besprochen hätten müssen. Das sind ja quasi vollendete Tatsachen. Habt ihr keinen der euch bei der Baubegleitung unterstützt ?
 
K

Knallkörper

Geht die Stufe vom Zimmer auf den Balkon also "hoch"? Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt zulässig sein kann. Die Balkontür gilt wohl als Außentür und dafür sind mindestens einzuhaltende Anschlusshöhen definiert. In der Regel sind das 15 cm, aber "nach unten" natürlich.

Die 14cm bei den Fenster sind sicherlich außerhalb der Toleranz.

Mängelanzeige schreiben (jetzt) und das Haus nicht abnehmen. Vorsicht, dass ihr keine stillschweigend Abnahme macht, etwa durch Einzug. Am Ende würde ich ganz persönlich einen mittleren 4-stelligen Betrag dafür einbehalten wollen. Vorausgesetzt, der Mangel am Balkon ist nicht so gravierend, dass bei einem Unwetter das anliegende Zimmer geflutet werden kann.
 
Musketier

Musketier

Das fällt euch alles jetzt erst auf?
Das sind ja alles nur Sachen, die der Laie selbst hätte sehen können.
Wer überprüft die ganzen anderen Sachen, die kein Laie sieht?


Mein Tipp: Nehmt euch ganz dringend jemanden, der die Abnahme mit euch macht und der euch zur Seite steht.
 
markus2703

markus2703

Das fällt euch alles jetzt erst auf?
Das sind ja alles nur Sachen, die der Laie selbst hätte sehen können.
Wer überprüft die ganzen anderen Sachen, die kein Laie sieht?


Mein Tipp: Nehmt euch ganz dringend jemanden, der die Abnahme mit euch macht und der euch zur Seite steht.
Das verstehe ich jetzt auch nicht ganz! Wurde denn die Stufe vor dem Fenster vorher nie bemängelt? Spätestens nach Fenstermontage war das dann doch eine klare Sache. Wenn da nichts passiert ist, habt Ihr geschlafen. Hier ist wohl ein Fehler passiert - aber Ihr hättet deutlich früher einschreiten müssen.

Wie oft wart Ihr denn auf der Baustelle?
 
Zuletzt aktualisiert 17.02.2025
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