Wenn noch Fliesenarbeiten, Außenputz und Sanitärobjekte ausstehen, kann es keine Endabnahme geben und schon gar keine Schlusszahlung. Für eine Endabnahme müssen alle vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht sein.
Ist das ein Vertrag aus 2017 oder schon einer nach aktuellem Baurecht?