Auch hier muss ich wiedersprechen. So einfach dürfen das Fuhrunternehmen nicht mehr, weil Aushub grundsätzlich der Entsorgung zuzuführen ist.
Das ablagern beim Kumpel oder Bauern um die Ecke kann den Disponent seine Konzession kosten.
was früher so billig und salopp ging ist heute idR untersagt oder Strafbar.
Unseren Oberboden dürften wir nichtmal selbst wieder einbringen da er grundsätzlich erst nach Schadstoffen untersucht werden müsste und damit Sondermüll gleich käme.
Auch das ist sehr allgemein gedacht. Wir dürften das gesamte Aushubmaterial wieder einbauen inkl. Oberboden. Keine Analyse für die Deponie, kein tamm tamm bei uns. 2km weiter nahe einem ehemaligen Raffineriegelände muss der Aushub analysiert, gewaschen und wieder analysiert werden und darf trotzdem nicht wieder eingebaut werden. Ich denke das ist eine sehr lokale Regelung was mit den Böden gemacht werden darf und was nicht. Da musst du dich kundig machen bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Wäre es denn möglich das entstehende Loch mit dem Aushubmaterial des Hauses wieder aufzufüllen? Böden geringerer Entfernung sollten ziemlich homogen sein. Vorausgesetzt es werden dort keine Ansprüche an die Tragfähigkeit gestellt.
Als Ratschlag für solche einseitigen Angebote:
- Vereinbare einen festen Arbeitsumfang als Pauschalpreis
- Vereinbare einen exakten Endzustand inkl. größe der zulässigen Bruchstücke die nach dem Abriss unvermeidbar sind und im Boden verbleiben dürfen. Wir haben das durchsieben mit max. 6x6cm für Betonbruch vereinbart sowie absolut null Schad-/Kunst-/Mineralstoffe als Rückstände. Also auch keine Folienfetzen, Glaswolle oder Scherben im Boden oder dergleichen
- Das entkernen (der Begriff muss auch genauer durch dich definiert werden), das vollumfängliche fachgerechte Entsorgen inkl. Abfahren sollte ebenfalls erwähnt werden
- keine Wartezeiten zu Lasten des Bauherrn bei Verzögerung von Anlieferung der Container etc.
- Baustellentoilette durch Auftragnehmer
- evtl. notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen, Absperrungen, Schutz öffentlichen Grunds gegen Schäden durch schwere Maschinen und ggf. Bauwasser/Baustrom durch Auftragnehmer
- knüpfe die Zahlung an den vollständigen, erfolgreichen Abschluss der Arbeiten, bzw. vereinbare ein Abrisszeitfenster bzw. fixen Endtermin
Wenn die Anbieter schon vor Angebotserstellung nicht auf die Baustelle kommen, findest du die oben genannten Punkte meist teilweise auf der Schlussrechnung wieder. Mit der Begründung „das war im Angebot aber nicht enthalten jedoch zwingend notwendig/bauseits zu stellen gewesen“.
Du kannst Abriss und Auffüllen auch separat vergeben. Abrissprofis sind zumeist nicht auf das Auffüllen spezialisiert und rufen vielleicht aus Vorsicht viel mehr für das Auffüllen auf als ein Fuhrunternehmen der das Zeug viel häufiger und wahrscheinlich auch billiger einkauft.
Edit:
Asbestentsorgung/Rückbau kannst du als außergewöhnlich Belastung von der Steuer absetzen und sollte daher und er Rechnung separat ausgewiesen werden.