N
nix zu schwör
Beim Kauf das Flurstück teilen lassen und eine entsprechende Baulast vorsehen. Dann wäre ggf. alles Vertragsbestandteil und läuft über den Notar. (Ggf. ist ohnehin eine Abrissgenehmigung erforderlich.)
Ggf. ist so auch sichergestellt, dass ein Doppelhaus baugenehmigungsfähig ist, sonst gäbe es die Baulast nicht.
Ggf. ist so auch sichergestellt, dass ein Doppelhaus baugenehmigungsfähig ist, sonst gäbe es die Baulast nicht.