Gut das der TE erst mal nur eine Abschlagszahlung und nicht eine teiltechnung. Und bei Abschlagszahlung wird überblicherweise prozentual nur ein Wert angegeben. Öffentliche auftragsgeber finden die auch so nicht schö weil nach VOB die Prüfung erschwert wird. Aber durchaus üblich.Es ist eine Pflichtangabe egal welche Art der Handwerksrechnung vorliegt.