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Ralf1980
Hallo
Auf Nachfrage bei unserer Gemeinde hieß es das bei einem Abstand ab 10 bis 15m von Hydrant bis zum Haus /Wasseruhr die Wasseruhr in einen Übergabeschacht muss, mit allen Folgen:
Schacht muss frostsicher sein.
Ablesung erschwert.
Zusätzlicher Aufwand.
Es wird auch mit Rohr Bruch Risiko argumentiert, das die Gemeinschaft das Risiko der längeren Leitung nicht tragen soll, Usw.
Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine Trinkwasserverordnung die das wirklich notwendig macht, oder ist das Schikane?
Bei großen Grundstücken und 50 oder 100m Zuleitung sehe ich das ja ein, aber wenn es mal 25m bei einem normalen Haus sind, finde ich es übertrieben.
Wie seht ihr das?
Gruß und Danke
Ralf
Auf Nachfrage bei unserer Gemeinde hieß es das bei einem Abstand ab 10 bis 15m von Hydrant bis zum Haus /Wasseruhr die Wasseruhr in einen Übergabeschacht muss, mit allen Folgen:
Schacht muss frostsicher sein.
Ablesung erschwert.
Zusätzlicher Aufwand.
Es wird auch mit Rohr Bruch Risiko argumentiert, das die Gemeinschaft das Risiko der längeren Leitung nicht tragen soll, Usw.
Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine Trinkwasserverordnung die das wirklich notwendig macht, oder ist das Schikane?
Bei großen Grundstücken und 50 oder 100m Zuleitung sehe ich das ja ein, aber wenn es mal 25m bei einem normalen Haus sind, finde ich es übertrieben.
Wie seht ihr das?
Gruß und Danke
Ralf