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mroktober
Guten Tag liebe Gemeinde!
ich wohne in Bayern und habe vor 18 Monaten neue Nachbarn bekommen,
die sich ein neues Heim mit anliegender Halle bauen.
Die Halle wurde 5m von unserer Grundstücksgrenze auf 12m Länge gebaut. Die Halle hat eine Höhe von 6,50m. Wir sind den Nachbarn entgegengekommen und sie durften näher an unser Grundstück rücken, weil der andere Nachbar Probleme machte. Bei der Vorortbesprechung wie die Halle gebaut werde, zeigte man uns die Hallenabmessungen.
Leider hat uns der Nachbar vergessen zusagen, das an der Halle noch ein 4m Dachüberstand ran kommt.
Die Halle ist jetzt fertig. Jetzt ist das Dach an der schmalsten Stelle knapp ein 1m von unserer Grunsstücksgrenze entfernt. Das Problem ist, das unser Grundstück tiefer liegt als das Baugrundstück der Nachbarn und jetzt der Dachüberstand unser Grundstück in den Schatten legt.
Wir haben Einspruch beim Amt eingelegt. Es gibt auch Abweichungen vom Bauplan und der Bau wurde eingestellt. Jetzt müssen Amt begründen wieso wir keine Zustimmung gegeben haben.
Meine Frage nun:
Wie weit müsste der gesetzliche Mindestabstand von der Halle zur meiner Grundstücksgrenze eigentlich sein, insbesondere wenn mein Grundstück tiefer liegt.
Wird der Abstand von Gebäude ab Mauer oder ab Dachende gerechnet?
Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Sonnige Grüße
ich wohne in Bayern und habe vor 18 Monaten neue Nachbarn bekommen,
die sich ein neues Heim mit anliegender Halle bauen.
Die Halle wurde 5m von unserer Grundstücksgrenze auf 12m Länge gebaut. Die Halle hat eine Höhe von 6,50m. Wir sind den Nachbarn entgegengekommen und sie durften näher an unser Grundstück rücken, weil der andere Nachbar Probleme machte. Bei der Vorortbesprechung wie die Halle gebaut werde, zeigte man uns die Hallenabmessungen.
Leider hat uns der Nachbar vergessen zusagen, das an der Halle noch ein 4m Dachüberstand ran kommt.
Die Halle ist jetzt fertig. Jetzt ist das Dach an der schmalsten Stelle knapp ein 1m von unserer Grunsstücksgrenze entfernt. Das Problem ist, das unser Grundstück tiefer liegt als das Baugrundstück der Nachbarn und jetzt der Dachüberstand unser Grundstück in den Schatten legt.
Wir haben Einspruch beim Amt eingelegt. Es gibt auch Abweichungen vom Bauplan und der Bau wurde eingestellt. Jetzt müssen Amt begründen wieso wir keine Zustimmung gegeben haben.
Meine Frage nun:
Wie weit müsste der gesetzliche Mindestabstand von der Halle zur meiner Grundstücksgrenze eigentlich sein, insbesondere wenn mein Grundstück tiefer liegt.
Wird der Abstand von Gebäude ab Mauer oder ab Dachende gerechnet?
Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Sonnige Grüße