P
Projekt
Hallo,
nach weiteren 2,5 Jahren Grundstückssuche sind wir nun wieder fündig geworden.
Leider passen unsere Vorstellungen nur knapp auf die Baufläche, aber aufgrund der schweren Grundstückslage in unserer Stadt sind wir trotzdem zufrieden und fast glücklich. Deswegen die folgende Frage.
Unser Baukörper wird jeweils gartenseitig rechts und links genau auf 3 m Abstand zu den Nachbarn geplant. Wir würden jedoch gerne an einer Seite unsere Kellertreppe platzieren. Gilt für eine Kellertreppe auch die Abstandregelung von 3 m oder darf diese als "Tiefbau" näher an die Grundstücksgrenze gebaut werden (wie eine Garage).
Danke für alle Antworten im Voraus.
nach weiteren 2,5 Jahren Grundstückssuche sind wir nun wieder fündig geworden.
Leider passen unsere Vorstellungen nur knapp auf die Baufläche, aber aufgrund der schweren Grundstückslage in unserer Stadt sind wir trotzdem zufrieden und fast glücklich. Deswegen die folgende Frage.
Unser Baukörper wird jeweils gartenseitig rechts und links genau auf 3 m Abstand zu den Nachbarn geplant. Wir würden jedoch gerne an einer Seite unsere Kellertreppe platzieren. Gilt für eine Kellertreppe auch die Abstandregelung von 3 m oder darf diese als "Tiefbau" näher an die Grundstücksgrenze gebaut werden (wie eine Garage).
Danke für alle Antworten im Voraus.