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freizeitpilot
Ein Haus soll in Bayern gebaut werden, Bebauungsplan wurde genehmigt.
Frage:
Die Grundmauern des Hauses sitzen lt. Bebauungsplan im Moment 2m von der öffentlichen Strasse entfernt.
Der Bauherr hat somit 1m der Abstandsfläche (Mindestmaß 3m) in die öffentliche Strasse integriert.
Ist das erlaubt ?
Wenn es nicht erlaubt ist, hätte der Plan trotzdem genehmigt werden dürfen ?
Das Dach beginnt bei 3,25m, das Dach 45 Grad Neigung, aber es gibt Dachgauben.
Wird hier die Drittelregel wegen der Dachgauben angewendet, sodass ein Drittel der Dachhöhe
zur Abstandsfläche hinzugerechnet werden müsste ?
Dann wäre der einzuhaltende Abstand ca. 5m und der Bauherr hätte 3m seiner Abstandsfläche
in die öffentliche Strasse integriert - die Strasse ist ca 4,5m breit (eine Nebenstrasse)
danke für jeden Hinweis
Frage:
Die Grundmauern des Hauses sitzen lt. Bebauungsplan im Moment 2m von der öffentlichen Strasse entfernt.
Der Bauherr hat somit 1m der Abstandsfläche (Mindestmaß 3m) in die öffentliche Strasse integriert.
Ist das erlaubt ?
Wenn es nicht erlaubt ist, hätte der Plan trotzdem genehmigt werden dürfen ?
Das Dach beginnt bei 3,25m, das Dach 45 Grad Neigung, aber es gibt Dachgauben.
Wird hier die Drittelregel wegen der Dachgauben angewendet, sodass ein Drittel der Dachhöhe
zur Abstandsfläche hinzugerechnet werden müsste ?
Dann wäre der einzuhaltende Abstand ca. 5m und der Bauherr hätte 3m seiner Abstandsfläche
in die öffentliche Strasse integriert - die Strasse ist ca 4,5m breit (eine Nebenstrasse)
danke für jeden Hinweis