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Schau mal in Deine Landesbauordnung Par. 5... Garagen sind zur Grenzbebauung privilegiert.
Zu den unteren Grundstücken: das mag vielleicht Sondernutzung sein, wenn da auch die Werkstatt so gross gebaut wurde. Oftmals werden Abstandsflächen vom Nachbarn übernommen. Kostet aber Grundbucheinträge. Hier mag noch das Aneinandersetzen der Garagen eine Rolle spielen, sodass der eine 12 Meter ausnutzen konnte mit Einwilligung des Nachbarns. Die geben sich ja beide die Hand. Achtung: Laienmeinung!
Zu den unteren Grundstücken: das mag vielleicht Sondernutzung sein, wenn da auch die Werkstatt so gross gebaut wurde. Oftmals werden Abstandsflächen vom Nachbarn übernommen. Kostet aber Grundbucheinträge. Hier mag noch das Aneinandersetzen der Garagen eine Rolle spielen, sodass der eine 12 Meter ausnutzen konnte mit Einwilligung des Nachbarns. Die geben sich ja beide die Hand. Achtung: Laienmeinung!