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Matt.712
Hallo zusammen,
wir habe einige Fragen zum Thema Abstandsflächen bei denen wir eure und Ihre Hilfe benötigen. Zur Verdeutlichung haben wir eine Skizze angefertigt, auf die wir uns beziehen. Wir wohnen in einem Reiheneckhaus (Haus A) in München mit zwei angrenzenden Garagen (A= eigene Garage und fremd). Das Baufenster ist sehr großzügig bemessen, sodass neben der Garage fremd noch ein Streifen mit 4,2m Breite bebaut werden kann, bis zur Baugrenze. Unsere Idee ist, dass dort noch ein weiteres Haus PLAN realisierbar wäre. Jedoch wissen wir nicht, ob dies baurechtlich möglich ist. Zu den Häusern jenseits des öffentlichen Weges können wir die Abstandsflächen unter Zuhilfenahme des 16m Privilegs einhalten ½*H = 3,77m. Ist das korrekt?
Wie verhält es sich nun aber in Bezug auf die Garage fremd? Sind hier Abstandsflächen zu beachten? Eine Garage hat ja keine Abstandsfläche und kann direkt an ein Haus angebaut werden. Kann umgekehrt das Haus PLAN direkt an die Garage fremd angebaut werden? Und ist dazu eine Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?
Zudem ist uns nicht klar, ob das Haus PLAN eine Fortführung der Hausreihe bedeutet, da wir es direkt an das Haus A „anbauen“ (durch den Schenkel im Westen)? Müssen hier die Abstandsflächen zwischen Haus PLAN und Haus A beachtet werden? Und ist dafür die Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?
Falls die Abstandsflächen eingehalten werden müssen, gibt es eventuell eine Ausnahmeregelung bzw. eine Ausgleichsregelung/Güterabwägung, die uns den Nachteil, der uns durch die Fremdgarage mitten im Grundstück und damit die deutliche Einschränkung von Bauvorhaben kompensiert? Zumal im Bebauungsplan (von 1983) keine Garagen, sondern ein weiteres an Haus A angrenzendes Haus vorgesehen war.
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung und alles Gute!
Herzliche Grüße,
Matthias P.
Hier noch einmal die Skizze:
wir habe einige Fragen zum Thema Abstandsflächen bei denen wir eure und Ihre Hilfe benötigen. Zur Verdeutlichung haben wir eine Skizze angefertigt, auf die wir uns beziehen. Wir wohnen in einem Reiheneckhaus (Haus A) in München mit zwei angrenzenden Garagen (A= eigene Garage und fremd). Das Baufenster ist sehr großzügig bemessen, sodass neben der Garage fremd noch ein Streifen mit 4,2m Breite bebaut werden kann, bis zur Baugrenze. Unsere Idee ist, dass dort noch ein weiteres Haus PLAN realisierbar wäre. Jedoch wissen wir nicht, ob dies baurechtlich möglich ist. Zu den Häusern jenseits des öffentlichen Weges können wir die Abstandsflächen unter Zuhilfenahme des 16m Privilegs einhalten ½*H = 3,77m. Ist das korrekt?
Wie verhält es sich nun aber in Bezug auf die Garage fremd? Sind hier Abstandsflächen zu beachten? Eine Garage hat ja keine Abstandsfläche und kann direkt an ein Haus angebaut werden. Kann umgekehrt das Haus PLAN direkt an die Garage fremd angebaut werden? Und ist dazu eine Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?
Zudem ist uns nicht klar, ob das Haus PLAN eine Fortführung der Hausreihe bedeutet, da wir es direkt an das Haus A „anbauen“ (durch den Schenkel im Westen)? Müssen hier die Abstandsflächen zwischen Haus PLAN und Haus A beachtet werden? Und ist dafür die Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?
Falls die Abstandsflächen eingehalten werden müssen, gibt es eventuell eine Ausnahmeregelung bzw. eine Ausgleichsregelung/Güterabwägung, die uns den Nachteil, der uns durch die Fremdgarage mitten im Grundstück und damit die deutliche Einschränkung von Bauvorhaben kompensiert? Zumal im Bebauungsplan (von 1983) keine Garagen, sondern ein weiteres an Haus A angrenzendes Haus vorgesehen war.
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung und alles Gute!
Herzliche Grüße,
Matthias P.
Hier noch einmal die Skizze: