E
Effe2020
Ja das ist klar. Mir gings jetzt aber nicht um das Entscheiden, sondern nur um die theoretische Haftung.Die Windlast ist bei den von die genannten Füßen kein Problem. Auch wenn es Sondereigentum ist miss die Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden.
Wobei die Eigentümergemeinschaft bzw. die einzelnen hier gerne selbst einfach macht was sie wollen, ohne zu fragen. Was natürlich nichts daran ändert...