KingSong
Ich habe mal eine Frage zur mittlerweile obligatorischen Abtretungserklärung des GU, damit bestätigt man ja das der Kredit der Bank exklusiv dem GU vorbehalten ist. Nun habe ich unseren Finanzierer darauf angesprochen wie ich denn aus dem Hauskredit dann externe Gewerke wie Erdbauer, Photovoltaik, Wasserenthärtung, etc. bezahlen soll.
Nach Rücksprache mit der Bank kam folgender Text der mich jetzt arg verwirrt:
"Punkt 3 Ihres Werkvertrages ist die ganz normale Abtretungserklärung. Richtig ist aber, dass die finanzierende Bank erst dann an andere Firmen auszahlen darf, wenn die Baufirma komplett bezahlt ist. Hier kann weder die
eine Bank, noch eine andere Bank eine Abweichung vornehmen."
Wie soll ich denn bitte Gewerke, die vor Fertigstellung des Hauses fällig sind, bezahlen wenn die Bank erst nach kompletter Zahlung an das Bauunternehmen (ist ja quasi erst nach Fertigstellung) an andere Firmen auszahlen darf?
Was verstehe ich hierbei nicht? Bitte helft mir mal auf die Sprünge.....Danke schön!
Nach Rücksprache mit der Bank kam folgender Text der mich jetzt arg verwirrt:
"Punkt 3 Ihres Werkvertrages ist die ganz normale Abtretungserklärung. Richtig ist aber, dass die finanzierende Bank erst dann an andere Firmen auszahlen darf, wenn die Baufirma komplett bezahlt ist. Hier kann weder die
eine Bank, noch eine andere Bank eine Abweichung vornehmen."
Wie soll ich denn bitte Gewerke, die vor Fertigstellung des Hauses fällig sind, bezahlen wenn die Bank erst nach kompletter Zahlung an das Bauunternehmen (ist ja quasi erst nach Fertigstellung) an andere Firmen auszahlen darf?
Was verstehe ich hierbei nicht? Bitte helft mir mal auf die Sprünge.....Danke schön!