A
Andaca
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Bauamt sieht für unser Vorhaben nach erstem Gespräch leider wenig Chancen :-[
Aber zu den Hinweisen von Escroda:
- Bebauungsplan ist von 1992
- sonstige Höhenfestsetzungen gibt es nicht
- Straßenachse ist Bezugspunkt
- 1 Vollgeschoss, sowie ein weiteres im Dachraum
- keine weiteren Befreiungen nötig
- Hinweise auf Gründe für diese Höhenfestsetzung gibt es nicht - wir sind aber eine recht bewaldete Gemeinde, und diesen "idyllischen" Charakter will man sich wohl mit kleinen Häuschen bewahren...
- keine besonderen Grundstücksverhältnisse
- beide Nachbarn haben lt. Architekt eine höhere TH als 3,5 - einer liegt nur etwas drüber, der andere dürfte aber bei 4,5 liegen, der hat aber einen Keller. Im Übrigen haben etwa 80% der Häuser in dem Gebiet eine erhöhte TH von über 3,5 - alle mit Keller (hier sind ja 4,5 erlaubt), und alle schätzungsweise in den 90ern gebaut.
Damit könnte für mich als ausdrücklichem Laien eigentlich § 31 Abs. 2 Nr. 2 zutreffen.
Und was mir nicht einleuchten will: Warum setzt man nicht eine maximale TH fest, mit der dann jeder bauen kann wie er will - mit oder ohne Keller. Für das Gesamtbild ist es doch vollkommen unerheblich, ob mein Haus mit TH xy einen Keller hat oder nicht, solange es in den vorgegebenen Maßen bleibt. Versteh einer diese Vorschriften...
Bauamt sieht für unser Vorhaben nach erstem Gespräch leider wenig Chancen :-[
Aber zu den Hinweisen von Escroda:
- Bebauungsplan ist von 1992
- sonstige Höhenfestsetzungen gibt es nicht
- Straßenachse ist Bezugspunkt
- 1 Vollgeschoss, sowie ein weiteres im Dachraum
- keine weiteren Befreiungen nötig
- Hinweise auf Gründe für diese Höhenfestsetzung gibt es nicht - wir sind aber eine recht bewaldete Gemeinde, und diesen "idyllischen" Charakter will man sich wohl mit kleinen Häuschen bewahren...
- keine besonderen Grundstücksverhältnisse
- beide Nachbarn haben lt. Architekt eine höhere TH als 3,5 - einer liegt nur etwas drüber, der andere dürfte aber bei 4,5 liegen, der hat aber einen Keller. Im Übrigen haben etwa 80% der Häuser in dem Gebiet eine erhöhte TH von über 3,5 - alle mit Keller (hier sind ja 4,5 erlaubt), und alle schätzungsweise in den 90ern gebaut.
Damit könnte für mich als ausdrücklichem Laien eigentlich § 31 Abs. 2 Nr. 2 zutreffen.
Und was mir nicht einleuchten will: Warum setzt man nicht eine maximale TH fest, mit der dann jeder bauen kann wie er will - mit oder ohne Keller. Für das Gesamtbild ist es doch vollkommen unerheblich, ob mein Haus mit TH xy einen Keller hat oder nicht, solange es in den vorgegebenen Maßen bleibt. Versteh einer diese Vorschriften...