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Psymats
Genau das hat uns verunsichert. In unserem Notarvertrag (geschlossen während der Erschließungsphase) steht, dass das Grundstück in gegenwärtigem Zustand veräußert wird. Ansprüche und Rechte wegen Sachmangels, insbesondere Flächenmaß, ... werden ausgeschlossen.Ich habe gehört, dass es sehr oft schwanken und es auch so in den Verträgen so stehen soll?!
Es hat sich mir einfach nicht erschlossen, wieso man nicht einfach vier Grenzsteine in jede Ecke setzt. Dann wüsste doch jeder was Phase ist.
Was ich jetzt aus dem Thread gelernt habe ist, dass die Grenzsteine auf der Grenze liegen aber nicht die Ecken darstellen müssen. Unser Grundstück wird die angegebene Fläche haben, da die Linien auf dem Plan gelten und nicht die Position des Grenzsteins.
Wenn ich alles richtig verstanden/wiedergegeben habe, habe ich gar kein Problem mehr, da mein Grundstück dadurch nicht kleiner sein wird als im Grundbuch angegeben. Es ging auch nicht um +/- paar qm, aber 19 sind schon auch ein erheblicher Teil der zukünftigen Gartenfläche