Kaspatoo
Ob es einen unterschied zwischen Abweichungsantrag und Voranfrage gibt weiß ich nicht. Kenne nicht alle Begriffe.
Unsere Voranfrage wird Seitens unseres Architekten auch "Voranfrage" genannt (50€).
Unter Vorhaben steht dann:
"Voranfrage: Neubau eines Einfamilienhaus mit Abweichungen vom Bebauungsplan - Dachneigung und Drempel"
Seitens der Stadt erhielten wir dann die Bestätigung als "Vorbescheid".
Danach haben wir einen "Bauantrag" gestellt (800€).
In beiden Fällen steht auf dem Antragsformular "Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid".
Darunter steht "im vereinfachten genehmigungsverfahren sind Angaben zu den gekennzeichneten Ziffern 7 bis 9 nicht erforderlich".
Soweit mir das erklärt wurde, konnten wir eben kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren machen, da wir Abweichungen hatten.
Ich denke in unterschiedlichen Ländern/ Kreisen kann das Kind einen anderen Namen haben.
Unsere Voranfrage wird Seitens unseres Architekten auch "Voranfrage" genannt (50€).
Unter Vorhaben steht dann:
"Voranfrage: Neubau eines Einfamilienhaus mit Abweichungen vom Bebauungsplan - Dachneigung und Drempel"
Seitens der Stadt erhielten wir dann die Bestätigung als "Vorbescheid".
Danach haben wir einen "Bauantrag" gestellt (800€).
In beiden Fällen steht auf dem Antragsformular "Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid".
Darunter steht "im vereinfachten genehmigungsverfahren sind Angaben zu den gekennzeichneten Ziffern 7 bis 9 nicht erforderlich".
Soweit mir das erklärt wurde, konnten wir eben kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren machen, da wir Abweichungen hatten.
Ich denke in unterschiedlichen Ländern/ Kreisen kann das Kind einen anderen Namen haben.