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Silke._.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu unserem Bauprojekt (Neubau Einfamilienhaus in NRW) und würde mich über Meinungen freuen, da ich bei der eigenen Recherche nicht wirklich weitergekommen bin. Auch unser Architekt und Bauunternehmen sind da leider unterschiedlich Meinung was jetzt notwendig ist und was nicht.
Zum Problem:
Gemäß der Planungsunterlagen zur Baugenehmigung haben unsere Außenwände eine Stärke von 36,5 cm. Nach Baugenehmigung wurde ein Nachweis über Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden erstellt. Laut diesem Nachweis müssen die Außenwände eine Stärke von 40 cm haben.
Unser Archtiekt meint, dass wir die Außenmaße des Hauses (bisher: 8,49 m x 8,99, angepasst: 8,56 m x 9,06 m) einfach entsprechend anpassen und das Haus lediglich an einer Seite des Grundstücks um 4 cm verschieben müsste, da hier bisher ein Grenzabstand von 3 m geplant ist. Zu allen anderen Seiten würden die Grenzabstände auch mit den geänderten Außenmaßen eingehalten werden. Weitere Maßnahmen, außer Anpassung durch Vermesser, seien nicht notwendig.
Unser Bauunternehmen meint, dass wir nicht einfach so in diesem Maß von der Baugenehmigung abweichen können. Sie schlagen eine Änderung der Pläne vor, bei denen die Außenmaße des Hauses beibehalten werden und sich die Maße im Inneren des Hauses entsprechend ändern. Aber egal, ob die Außenmaße angepasst werden oder nicht, möchte das Bauunternehmen neue Pläne von unserem Architekten. Anderenfalls fallen Mehrkosten wegen der geänderten Außenmaße an und sie möchten insoweit eine zusätzlich vertragliche Vereinbarung treffen.
Meine Frage ist, liegt die Anpassung der Außenmaße und der entsprechenden Lageverschiebung noch innerhalb irgendwelcher Toleranzgrenzen oder brauchen wir insoweit eine Nachtragsgenehmigung / Tektur zum Bauantrag?
Welche weiteren Maßnahmen sind bei der Anpassung der Außenwände entweder unter Beibehaltung der Außenmaße oder Anpassung der Außenmaße notwendig? Muss eine neue Statikberechnung gemacht werden?
Leider ist unser Architekt jetzt längere Zeit im Urlaub und das Bauunternehmen möchte übernächste Woche mit der Bodenplatte beginnen.
Ich persönlich würde gerne die Außenmaße beibehalten und unseren Architekten bitten die Pläne insoweit anzupassen. Meiner Ansicht nach wäre das die praktischeste Lösung. Da insoweit bereits eine Baugenehmigung vorliegt, unser Grundriss eine entsprechende Verkleinerung zulassen würde, keine Mehrkosten beim Bauunternehmen entstehen und ich hoffe, dass lediglich Planänderungen unseres Architekten ausreichen und wir keine neue Statik benötigen.
Vielen Dank und liebe Grüße aus dem Rhein-Sieg-Kreis!
ich habe eine Frage zu unserem Bauprojekt (Neubau Einfamilienhaus in NRW) und würde mich über Meinungen freuen, da ich bei der eigenen Recherche nicht wirklich weitergekommen bin. Auch unser Architekt und Bauunternehmen sind da leider unterschiedlich Meinung was jetzt notwendig ist und was nicht.
Zum Problem:
Gemäß der Planungsunterlagen zur Baugenehmigung haben unsere Außenwände eine Stärke von 36,5 cm. Nach Baugenehmigung wurde ein Nachweis über Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden erstellt. Laut diesem Nachweis müssen die Außenwände eine Stärke von 40 cm haben.
Unser Archtiekt meint, dass wir die Außenmaße des Hauses (bisher: 8,49 m x 8,99, angepasst: 8,56 m x 9,06 m) einfach entsprechend anpassen und das Haus lediglich an einer Seite des Grundstücks um 4 cm verschieben müsste, da hier bisher ein Grenzabstand von 3 m geplant ist. Zu allen anderen Seiten würden die Grenzabstände auch mit den geänderten Außenmaßen eingehalten werden. Weitere Maßnahmen, außer Anpassung durch Vermesser, seien nicht notwendig.
Unser Bauunternehmen meint, dass wir nicht einfach so in diesem Maß von der Baugenehmigung abweichen können. Sie schlagen eine Änderung der Pläne vor, bei denen die Außenmaße des Hauses beibehalten werden und sich die Maße im Inneren des Hauses entsprechend ändern. Aber egal, ob die Außenmaße angepasst werden oder nicht, möchte das Bauunternehmen neue Pläne von unserem Architekten. Anderenfalls fallen Mehrkosten wegen der geänderten Außenmaße an und sie möchten insoweit eine zusätzlich vertragliche Vereinbarung treffen.
Meine Frage ist, liegt die Anpassung der Außenmaße und der entsprechenden Lageverschiebung noch innerhalb irgendwelcher Toleranzgrenzen oder brauchen wir insoweit eine Nachtragsgenehmigung / Tektur zum Bauantrag?
Welche weiteren Maßnahmen sind bei der Anpassung der Außenwände entweder unter Beibehaltung der Außenmaße oder Anpassung der Außenmaße notwendig? Muss eine neue Statikberechnung gemacht werden?
Leider ist unser Architekt jetzt längere Zeit im Urlaub und das Bauunternehmen möchte übernächste Woche mit der Bodenplatte beginnen.
Ich persönlich würde gerne die Außenmaße beibehalten und unseren Architekten bitten die Pläne insoweit anzupassen. Meiner Ansicht nach wäre das die praktischeste Lösung. Da insoweit bereits eine Baugenehmigung vorliegt, unser Grundriss eine entsprechende Verkleinerung zulassen würde, keine Mehrkosten beim Bauunternehmen entstehen und ich hoffe, dass lediglich Planänderungen unseres Architekten ausreichen und wir keine neue Statik benötigen.
Vielen Dank und liebe Grüße aus dem Rhein-Sieg-Kreis!