Elina
Das Problem ist dabei, dass die Bank mich explizit darauf hingewiesen hat, dass der Notar das ändern muß, weil sonst die Auszahlung des Kaufpreises nicht erfolgen kann. Im Vertrag steht definitiv, dass die Auszahlungsvoraussetzung entweder der Eintrag der erstrangigen Grundschuld ist - oder eine Notarbestätigung, dass eine erstrangige Grundschuld beantragt wurde.
Der Notar meinte dann auch er schreibt mir das noch mal per E-Mail, dass es eine rangbereite Grundschuld sein muß. Ich leite das dann an die Bank weiter, wenn es kommt. Vielleicht akzeptieren sie es trotzdem, es klang aber vorhin am Telefon absolut nicht danach.
Danke schon mal für die Hilfe!
Der Notar meinte dann auch er schreibt mir das noch mal per E-Mail, dass es eine rangbereite Grundschuld sein muß. Ich leite das dann an die Bank weiter, wenn es kommt. Vielleicht akzeptieren sie es trotzdem, es klang aber vorhin am Telefon absolut nicht danach.
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