Änderung der Größe der Dachflächenfenster nach Baugenehmigung

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C

chrisw81

Liebe Forenmitglieder,

wir haben bei unserem Haus 4 Dachflächenfenster von Roto eingeplant (jeweils 2 auf jeder Traufseite), alle in der Größe 65x118cm.

Nun war ich bei Bekannten, die ähnlich große Doppelflügelfenster haben, und mir kam besonders die Breite recht schmal vor.

Nun meine Frage...ist es überhaupt möglich nach erteilter Baugenehmigung die Größe noch zu ändern?
Ich schätze Statik sollte kein großes Problem sein, da wir ein Pfettendach haben und so auch eine Breite größer als ein Sparrenabstand leicht möglich sein sollte.

Nun noch die Frage der optimalen Größe...Roto bietet auch 74cm Breite an sowie 94cm, Höhe geht auch 140 cm.
Ich denke in der Höhe sind 118cm schon ok, aber sieht in der Breite 74cm gut aus oder doch besser 94cm?
3 zu ändernde Doppelflügelfenster sind in den Zimmern Kind1, Kind2 und Bad. Es sieht bestimmt gut aus, wenn man da eher einen opulenteren großen Lichteinlass hat als ein kleines Loch? Die Zimmer sind traufseitig etwa 360cm lang.

Im Flur, wo unser 4. Doppelflügelfenster ist, wollen wir ein zusätzliches Doppelflügelfenster neben dem anderen einbauen, um den Flur heller zu machen (das ist dann so eine Art "Zwillingseinbau", bei Velux heißt es "Velux Duo").

Was meint ihr dazu?

Vielen Dank schon mal!
 
M

Mottenhausen

Waren die Doppelflügelfenster im Bauantrag denn detailliert bemaßt?

Bei uns waren hauptsächlich die ganzen Maße des Hauskörpers, Firsthöhe, Traufhöhe usw. detailliert angegeben. Die Fenster nicht wirklich.
 
H

hanse987

Sagt der Bebauungsplan was zu den Maximalmaßen der Dachfenster?
Habe zufällig erst in einem gelesen, dass diese auf 1m² gegrenzt waren.
 
P

pffreestyler

Interessiert hier zumindest niemanden. Kenne hier Neubauten, wo der Rohbau in Eigenleistung erstellt und die Fenstergröße am Tag der Erstellung bestimmt wurde (wurden 20 cm breiter ...).

Da fährt niemand rum und misst nach.

Bei uns im Neubaugebiet sind einige über die erlaubten 9,0 m Höhe gegangen und das interessiert auch niemanden. Wurde sogar vom Ingenieur, der den Bebauungsplan erstellt hat, telefonisch bestätigt

Immer vorausgesetzt, die Nachbarn nerven nicht, die nachts nachmessen und dich beim Amt anschwärzen.
 
Y

ypg

Da sie die Fassade nicht grundlegend verändern, sollte es kein Problem sein.
Wird es sich auf die Dämmung, also den U-Wert bzw die Energieeinsparverordnung irgendwie nachteilig auswirken?
 
Zuletzt aktualisiert 15.03.2025
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