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KayanumaXL
Ich habe einen Werkvertrag (WV) von einem Generalübernehmer für ein Einfamilienhaus vorliegen, bin aber noch nicht 100%ig mit dem Grundriss zufrieden. GÜ drängt höflich zum Abschluss des Vertrages wegen Planung für 2014 mit dem Hinweis, dass die Details (Treppenart (1/4-gewendelt oder 2/4-gewendelt), genaue Fenster-Positionen...) noch nach Abschluss des WV geändert werden können.
Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!