E
Eosine
Hallo,
im November letzten Jahres habe ich eine Teilfläche in einem großen Neubau für 10 Jahre fest angemietet. Bezugsfertig wird es erst im kommendem Dezember. Ich habe bereits damals vor Rohbaubeginn, Ausstattungswünsche bzgl des Innenausbaus genannt und mündlich als "problemlos" änderbar zugesagt bekommen.
Die Mehrkosten gegenüber den damals noch in Planung befindlichen Grundausstattungen würde ich natürlich übernehmen.
Jetzt gestaltet es sich wie folgt:
Die Gewerke werden inzwischen durch den Bauherren nach und nach vergeben. Natürlich "Marke einfach". Möchte ich etwas ändern, z.B. eine wertigere Drückertastatur am WC (optisch und qualitativ besser), wird mir eine Rechnung erstellt. Dort sehe ich den Abzug für die geplante (noch nicht bestellte) Drückergarnitur bauseits (gleiche Gewerkfirma) und die Kosten für die bessere Drückergarnitur, die ich wünsche. Mir werden die Mehrkosten UND 15 % AGK (allgemeine Geschäftskosten) in Rechnung gestellt.
Dabei habe ich die Änderungen im gesamten Sanitärgewerk mit dem Gewerkausführenden selbst besprochen (meine Zeit, meine Planung).
Der Bauherr und späterer Vermieter erhält nur das neue Angebot zum Verrechnen. Mehr hat er nicht zu tun.
Gleiches gilt für alle anderen Gewerke auch. Wenn die Grundausstattung für Elektro 5000 Euro beträgt, ich einbauten (als kleines Beispiel nur die Dimmer und dimmbare Leuchten im Ultraschallraum) für 10000 Euro möchte, nickt der Bauherr/Vermieter nur ab und kassiert dafür 15 %. Ich zahle also 5000 Euro Mehrkosten und 750,- Euro AGK.
Markant ist die Klimaanlage. Diese war nicht vorgesehen, aber von vornherein ausdrücklich gewünscht. "Kein Problem" kostet mich jetzt 34.000 Euro UND 15 % (= 5.100 Euro). Nach 10 Jahren ausbauen und mitnehmen darf ich aber nicht.
Ebenso heftig ist die "Akustikdecke". Ich möchte in den Räumen (da Arztpraxis) eine Akustikdecke einbauen lassen anstatt der vorgesehenen einfachen Rasterdecke, damit ich die Privatsphäre besser wahren kann. Mehrkosten 20.000 Euro, und hier wieder 15 % drauf.
Diese AGK, die vorher nirgends benannt wurden, sind die tatsächlich zulässig?
Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle!
im November letzten Jahres habe ich eine Teilfläche in einem großen Neubau für 10 Jahre fest angemietet. Bezugsfertig wird es erst im kommendem Dezember. Ich habe bereits damals vor Rohbaubeginn, Ausstattungswünsche bzgl des Innenausbaus genannt und mündlich als "problemlos" änderbar zugesagt bekommen.
Die Mehrkosten gegenüber den damals noch in Planung befindlichen Grundausstattungen würde ich natürlich übernehmen.
Jetzt gestaltet es sich wie folgt:
Die Gewerke werden inzwischen durch den Bauherren nach und nach vergeben. Natürlich "Marke einfach". Möchte ich etwas ändern, z.B. eine wertigere Drückertastatur am WC (optisch und qualitativ besser), wird mir eine Rechnung erstellt. Dort sehe ich den Abzug für die geplante (noch nicht bestellte) Drückergarnitur bauseits (gleiche Gewerkfirma) und die Kosten für die bessere Drückergarnitur, die ich wünsche. Mir werden die Mehrkosten UND 15 % AGK (allgemeine Geschäftskosten) in Rechnung gestellt.
Dabei habe ich die Änderungen im gesamten Sanitärgewerk mit dem Gewerkausführenden selbst besprochen (meine Zeit, meine Planung).
Der Bauherr und späterer Vermieter erhält nur das neue Angebot zum Verrechnen. Mehr hat er nicht zu tun.
Gleiches gilt für alle anderen Gewerke auch. Wenn die Grundausstattung für Elektro 5000 Euro beträgt, ich einbauten (als kleines Beispiel nur die Dimmer und dimmbare Leuchten im Ultraschallraum) für 10000 Euro möchte, nickt der Bauherr/Vermieter nur ab und kassiert dafür 15 %. Ich zahle also 5000 Euro Mehrkosten und 750,- Euro AGK.
Markant ist die Klimaanlage. Diese war nicht vorgesehen, aber von vornherein ausdrücklich gewünscht. "Kein Problem" kostet mich jetzt 34.000 Euro UND 15 % (= 5.100 Euro). Nach 10 Jahren ausbauen und mitnehmen darf ich aber nicht.
Ebenso heftig ist die "Akustikdecke". Ich möchte in den Räumen (da Arztpraxis) eine Akustikdecke einbauen lassen anstatt der vorgesehenen einfachen Rasterdecke, damit ich die Privatsphäre besser wahren kann. Mehrkosten 20.000 Euro, und hier wieder 15 % drauf.
Diese AGK, die vorher nirgends benannt wurden, sind die tatsächlich zulässig?
Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle!