Ohje. Lass dich bitte beraten.
Einzug bedeutet meist Abnahme.
Mängelrügen müssen korrekt abgefasst werden.
Einfach mal Geld einbehalten und „gar nichts mehr zahlen“ endet zügig im vollständigen Stillstand. Das sind oberdämliche „Ratschläge“ - auch das nur mit anwaltlichen Rat, bitte.